Hat man Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Arbeitsvertrag und Arbeitszeugnis sind eng miteinander verknüpft. Ist ein Arbeitsverhältnis beendet, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Dies ergibt sich aus arbeitsrechtlichen Vorschriften, insbesondere aus § 630 BGB.

Ein Arbeitszeugnis ist auch die Visitenkarte für einen neuen Arbeitsplatz. Die darin enthaltenen Beurteilungen geben dem Arbeitgeber einen ersten Eindruck von der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft des Arbeitnehmers. Es gibt einfache und qualifizierte Arbeitszeugnisse. Das einfache Arbeitszeugnis enthält lediglich Angaben über die vom Arbeitnehmer durchgeführten Aufgaben sowie über die Dauer des Arbeitsverhältnisses. Das qualifizierte Arbeitszeugnis beschreibt die ausgeübte Tätigkeit sowie die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers sehr viel detaillierter.

Was kann man bei wahrheitswidrigem Arbeitszeugnis und der Weigerung des Arbeitgebers auf Ausstellung tun?

Wer nicht mit seinem Arbeitszeugnis nach dem Arbeitsvertrag einverstanden ist, sollte mit dem Arbeitgeber zwecks einer Änderung ein Gespräch führen. Kommt keine Einigung zustande und ist der Arbeitnehmer weiterhin der Meinung, dass das Arbeitszeugnis wahrheitswidrig ist, kann er vor dem Arbeitsgericht auf Erteilung eines wahrheitsgemäßen Arbeitszeugnisses klagen.

Allerdings ist der Arbeitnehmer beweispflichtig, das heißt, er muss Zeugen benennen, möglicherweise noch im Unternehmen tätige Mitarbeiter, sowie weitere Nachweise erbringen. Dasselbe gilt, wenn der Arbeitgeber sich weigert, ein Arbeitszeugnis auszustellen. Auch hier kann eine Klage Abhilfe schaffen.

Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis in der Probezeit

Jedes Arbeitsverhältnis beginnt üblicherweise mit einer Probezeit, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Gelegenheit geben soll, sich besser kennenzulernen. Stellt dann eine Seite fest, dass es doch nicht wie gedacht passt, kommt es zu einer Kündigung innerhalb der Probezeit. In diesem Zusammenhang sollte man als Arbeitnehmer auch wissen, wie das deutsche Arbeitsrecht zu dem Anspruch auf ein Arbeitszeugnis in der Probezeit steht.

Gemäß § 630 BGB hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf ein Zeugnis. Folglich müssen Arbeitgeber auch Arbeitnehmern ein Arbeitszeugnis ausstellen, falls das Arbeitsverhältnis bereits während der vertraglich vereinbarten Probezeit wieder endet. Da das Arbeitsverhältnis recht kurz war, fällt auch das betreffende Zeugnis eher übersichtlich aus. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis kann sich mitunter nachteilig auf die berufliche Zukunft des Arbeitnehmers auswirken, da es unter anderem Angaben zum Trennungsgrund innerhalb der Probezeit beinhalten kann. Aus diesem Grund ist oftmals ein einfaches Arbeitszeugnis zu bevorzugen.

Was sollte im Arbeitszeugnis stehen?

Das Arbeitsrecht erweist sich immer wieder aufs Neue als sehr komplexes Rechtsgebiet, so dass es Laien zuweilen schwerfällt, sich darin zurechtzufinden. Nichtsdestotrotz sollte man sich ein wenig mit der Rechtslage befassen und unter anderem wissen, was im Arbeitszeugnis enthalten sein sollte und was es nicht enthalten darf. Wer diesbezüglich im Bilde ist, erkennt rasch, ob das ausgestellte Arbeitszeugnis den rechtlichen Vorgaben entspricht oder nicht. Unabhängig von der Rechtslage sollte man stets bedenken, dass das Arbeitszeugnis essentiell für künftige Bewerbungen ist und dem potentiellen Arbeitgeber einen Gesamteindruck von der Persönlichkeit und Arbeitsweise des Bewerbers vermitteln soll. Während ein einfaches Arbeitszeugnis lediglich als Tätigkeitsnachweis daherkommt, enthält das qualifizierte Arbeitszeugnis die gewünschten Details und geht unter anderem auf die ausgeübte Tätigkeit, die erbrachten Leistungen sowie die sozialen Kompetenzen ein.

Kann man gegen ein negatives Arbeitszeugnis vorgehen?

Details aus dem Privatleben oder außerdienstliches Verhalten haben in einem Arbeitszeugnis nichts zu suchen. Krankheitsbedingte Fehlzeiten sind für gewöhnlich auch nicht Gegenstand eines Arbeitszeugnisses. Dieses sollte ohnehin mit Wohlwollen formuliert sein und darf dementsprechend keine negativen Formulierungen enthalten. Dass die darin gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen müssen, liegt zudem auf der Hand. Nichtsdestotrotz kommt es leider immer wieder vor, dass ein Arbeitszeugnis unrichtig oder negativ ausfällt. In einer solchen Situation sollte man das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und um eine Berichtigung beziehungsweise Änderung bitten. Gegebenenfalls ist es auch erforderlich, einen Rechtsanwalt zu konsultieren und sich arbeitsrechtlich vertreten zu lassen.

Bis wann kann man ein Arbeitszeugnis verlangen?

Auch wenn ein Anspruch auf Ausstellung eins Arbeitszeugnisses besteht, erhält man dieses in der Regel nicht automatisch, sondern muss diesbezüglich Eigeninitiative zeigen. Der Jurist spricht daher auch von einer Holschuld. Allerdings verjährt der Anspruch nach drei Jahren gemäß § 630 in Verbindung mit § 195 BGB. Arbeitnehmer sollten jedoch nicht so lange warten, schließlich benötigen sie das Arbeitszeugnis einerseits und riskieren andererseits, dass sich der frühere Arbeitgeber nicht mehr in vollem Umfang erinnern kann.

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