Gesammeltes Wissen zum Thema Kündigungsschutz von Arbeitnehmern

Die rechtlichen Regelungen zum Thema Kündigungsschutz wurden in den letzten Jahren mit einigen Arbeitsmarktreformen erheblich gelockert. Nach wie vor besteht jedoch immer noch die Möglichkeit, einem Arbeitnehmer auch bei unbefristeten Verträgen zu kündigen.

Kündigung aus wichtigen Gründen

Abgesehen von den Mitarbeitern, die einen besonderen Kündigungs-Schutz genießen, wie zum Beispiel Behinderte mit einem bestimmten Grad werden auch weitere Gruppen geschützt. Neben den Schwerbehinderten sind dies unter anderem auch Eltern, Arbeitnehmervertretungen und Datenschutzbeauftragte.

Eine Kündigung findet regelmäßig im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten statt. Hierzu gehören unabdingbar die gesetzlichen Kündigungsfristen. Wenn ein Arbeitgeber dieses Recht der Arbeitnehmer auszuhebeln versucht, bestehen rechtliche Möglichkeiten, dagegen vorzugehen.

Im Vorfeld ist es immer sinnvoll mit dem Arbeitgeber zu sprechen, doch häufig ist hierdurch eine Rücknahme der Kündigung nicht zu erwarten. Auch mit Klagen kann der Kündigungsschutz von Arbeitnehmern durchgesetzt werden, wobei es immer sinnvoll ist, sich bei einem Anwalt für Arbeitsrecht zu beraten und vertreten zu lassen.

Kündigungsarten im Überblick

Wenn ein Arbeitgeber und ein Arbeitnehmer sich trennen möchten, gibt der Gesetzgeber hierfür verschiedene Möglichkeiten im Rahmen des Arbeitsrechts vor.

Diese Kündigungen können ausgesprochen oder verhandelt werden:

• Änderungskündigung für einen anderen Arbeitsplatz oder veränderte Bedingungen

• Teilkündigung, z.B. für einen bestimmten Arbeitsbereich

• Kündigung aufgrund der Arbeitsunfähigkeit

• Kündigung nach Arbeitsvertragsfristen

Auch ein Aufhebungsvertrag kann das Vertragsverhältnis lösen. Allerdings müssen Arbeitnehmer aufpassen, denn sie erhalten vom Arbeitsamt Sperrfristen auferlegt, denn dieses geht davon aus, das eine aktive Mitwirkung des Mitarbeiters stattgefunden hat.

Kündigungsgründe die ein Arbeitgeber nutzen kann

Die verschiedensten Angaben in der Kündigung sollten vom Arbeitnehmer gründlich geprüft werden. Die wichtigsten drei Gründe liegen im Verhalten oder der Person des Angestellten oder sie ist betriebsbedingt.

In jedem Fall sollte man als Arbeitnehmer sofort eine Klärung des Sachverhalts suchen. Auch bei Abmahnungen muss man hier schon umgehend reagieren. Hat der Arbeitgeber keinen triftigen Grund angegeben oder ist dieser anfechtbar, so kann man mit Hilfe eines guten Anwalts einiges erreichen, wenn man hierbei keine wichtigen Fristen versäumt.

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