Viele Kündigungen enden vor dem Arbeitsgericht

Juristisch betrachtet ist eine Kündigung eine einseitige rechtlich gestaltete Willenserklärung, die auf die Beendigung eines Vertragsverhältnisses (Arbeitsverhältnis) in der Zukunft gerichtet ist. Dabei können beide Seiten, sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer eine Kündigung aussprechen. Damit die Kündigung rechtswirksam wird, müssen juristische Formen eingehalten werden. Wegen der Nichtbeachtung dieser Formen oder weil viele Arbeitnehmer den Kündigungsgrund als nicht gerechtfertig ansehen, legen sie Beschwerde beim Arbeitsgericht ein. Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer das Recht, jede Kündigung von einem Arbeitsgericht überprüfen zu lassen. Dazu muss man aber strikte Fristen einhalten, wenn der Widerspruch erfolgreich sein soll. Es gilt eine Widerspruchsfrist von 3 Wochen. Sollten während dieser Zeit keine Einwände erfolgen, wird die Kündigung rechtswirksam. Daher begibt sich ein Arbeitgeber, dem gekündigt wurde, am besten sofort zu einem Rechtsanwalt, um sich über die nötigen Schritte beraten zu lassen. Der Anwalt überprüft zunächst, ob die juristische Form der Kündigung eingehalten wurde. Um gültig zu sein, muss die Kündigung in schriftlicher Form, nicht per E-Mail oder mündlich, erfolgen. Die Kündigung muss unterschrieben sein. Vor der Kündigung muss der Betriebsrat gehört worden sein. Die Personenkreise der Schwerbehinderten oder Schwangeren unterliegen besonderen gesetzlichen Bestimmungen und ihnen darf nicht einfach gekündigt werden. Eine Kündigung ist auch unwirksam, wenn sie gegen das Kündigungsschutzgesetz verstößt, weil sie beispielsweise sittenwidrig ist. Die ordentliche Kündigung beendet das bestehende Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist. Diese Kündigungsfristen sind häufig in den betreffenden Tarifverträgen festgelegt. Im Bereich des Arbeitsrechts wird zwischen drei Arten von Kündigungsgründen unterschieden: die personenbedingte, die betriebsbedingte und die verhaltensbedingte Kündigung. Je nach der Sachlage sind die Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine fristgerechte Kündigung sehr unterschiedlich. Darum prüft der Anwalt am besten die betreffende Kündigung und unternimmt die erforderlichen Schritte. Selbst gegen eine außerordentliche Kündigung kann geklagt werden.

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