Wann muss ein Arbeitnehmer Kurzarbeit hinnehmen?

Wenn ein Unternehmen beschließt, seine Mitarbeiter in verkürzte Arbeitszeiten mit verringerten Gehältern zu schicken, dann stellt sich natürlich die Frage, ob man diese Kurzarbeit akzeptieren muss.

Tatsächlich ist die Kurzarbeit an verschiedene Bedingungen geknüpft. Sie kann nicht einfach beschlossen werden. Vielmehr muss der Betriebsrat das Vorhaben absegnen. Anschließend wird die Kurzarbeit an die Agentur für Arbeit gemeldet, die ihr ebenfalls zustimmen muss. Doch das ist noch nicht alles: Gibt es einen Tarifvertrag, muss auch dieser die Möglichkeit einer Kurzarbeit zulassen. Fehlt in einem dieser Punkte das Okay, dann muss man Kurzarbeit nicht akzeptieren.

Kurzarbeit akzeptieren? Gängige Irrtümer

Fälschlicherweise wird oft davon geredet, dass der Arbeitnehmer die Kurzarbeit akzeptieren muss, damit sie eingeführt werden kann. Das ist allerdings nicht der Fall. Die drei bereits erwähnten Organe (Betriebsrat, Tarifvertrag, Agentur für Arbeit) treffen eine Entscheidung, die dann für alle Mitarbeiter gültig ist. Es gibt auch keine Fristen, die hierbei gewahrt werden müssten. Prinzipiell kann also heute beschlossen werden, dass die Kurzarbeit morgen beginnt. Lediglich, wenn es keinen Tarifvertrag gibt oder ein Unternehmen zu klein für einen Betriebsrat ist, muss man als Arbeitnehmer die Kurzarbeit nicht akzeptieren. In der Regel wird dann ein eigener Vertrag geschlossen, in dem dieser Punkt geregelt wird.

Welche Voraussetzungen sieht das deutsche Arbeitsrecht in Sachen Kurzarbeit vor?

Sofern der Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, die Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat die Möglichkeit von Kurzarbeit vorsieht, kann der Arbeitgeber diese ohne bestimmte Fristen anordnen. Nichtsdestotrotz sieht das deutsche Arbeitsrecht einige Voraussetzungen vor, die auch Arbeitnehmer kennen sollten. Im Ernstfall sollten diese daher Informationen sammeln und so in Erfahrungen bringen, ob die Anordnung von Kurzarbeit durch das Unternehmen gerechtfertigt ist. Gegebenenfalls können sich betroffene Arbeitnehmer auch an eine Beratungsstelle oder einen Anwalt wenden. Dennoch macht es Sinn, sich zumindest mit einigen Grundlagen vertraut zu machen.

Die Kurzarbeit betreffend definiert § 95 ff. SGB III einen beträchtlichen Arbeitsausfall als Voraussetzung. Demnach muss der Arbeitsausfall vorübergehend und nicht vermeidbar sein. Weiterhin muss dieser durch ein unabwendbares Ereignis oder wirtschaftliche Gründe verursacht worden sein.

Es zeigt sich anhand des Beispiels der Kurzarbeit, dass das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Arbeitsrecht durchaus eine Ausnahme von dem Grundsatz akzeptiert, dass der Arbeitgeber das volle Arbeitsausfallrisiko trägt. Durch die Anordnung von Kurzarbeit wird dieses auch an die Mitarbeiter weitergegeben, schließlich bedeutet Kurzarbeit stets einen Arbeitsausfall mit Entgeltausfall. Die strengen Voraussetzungen sorgen allerdings dafür, dass die Mitarbeiter nicht leichtfertig, sondern nur im Ernstfall Kurzarbeit leisten müssen. Das Kurzarbeitergeld dient in einer solchen Situation als finanzielle Hilfe und soll die Konsequenzen etwas abmildern.

Wie kann man die neu gewonnene Freizeit durch eine angeordnete Kurzarbeit nutzen?

Wer als Arbeitnehmer/in in Kurzarbeit geschickt wird, muss den Alltag ganz oder teilweise neu ordnen. Langfristig lohnt es sich, nach Möglichkeiten zu suchen, die neu gewonnene Freizeit sinnvoll zu nutzen. Besonders empfehlenswert ist hier eine berufsbegleitende Weiterbildung oder auch flexibles Teilzeitstudium.

Vor allem Online-Kurse und Fernstudiengänge bieten sich hier an und füllen den Alltag. Gleichzeitig erlangt man eine zusätzliche Qualifikation, die dem eigenen Berufsweg sehr förderlich sein kann. Falls es doch noch zur befürchteten Betriebsschließung kommt, hat man immerhin bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Warum sollten Beschäftigte die Kurzarbeit akzeptieren?

Viele Menschen hängen sehr an ihrem Job und sind auch auf das volle Gehalt angewiesen, weshalb sie eine Kurzarbeit kategorisch ablehnen. Dies ist verständlich, aber nicht unbedingt sinnvoll. Stattdessen sollte man Akzeptanz an den Tag legen und begreifen, dass kein Unternehmen ohne triftige Gründe Kurzarbeit einführt.

Oftmals lassen sich nur so schwierige Zeiten überstehen, ohne massenhaft Personal entlassen zu müssen. Auch für die eigene Psyche ist es nicht gut, sich gegen die unabwendbare Kurzarbeit zu wehren. Es ist wichtiger, die Situation anzunehmen und positiv in die Zukunft zu blicken, denn es kommen bestimmt auch wieder bessere Zeiten.

Was kann man tun, wenn man mit der Situation in Kurzarbeit nicht zurechtkommt?

Nicht nur finanziell, sondern auch emotional kann Kurzarbeit für Betroffene sehr belastend sein. Die Angst um den Arbeitsplatz, finanzielle Nöte und das Gefühl, nicht mehr gebraucht zu werden, sorgen für psychische Belastungen.

Grundsätzlich sollte man bedenken, dass Kurzarbeit nur befristet stattfindet und eine effektive Maßnahme zur Sicherung gefährdeter Arbeitsplätze darstellen kann. Zudem lohnt es sich, sich mit Kolleginnen und Kollegen auszutauschen und auch mit den Liebsten offen über das Thema zu sprechen.

Achtung! Zwei Tipps aus der Redaktion

Die tägliche Arbeit ist für viele Menschen ein wichtiger Lebensinhalt. Einerseits hat man eine Aufgabe und wird gebraucht, andererseits sichert man den eigenen Lebensunterhalt, indem man Geld verdient. Kurzarbeit bringt somit den ganzen Alltag durcheinander und ruft vielfach Existenzängste hervor, obwohl hierzulande immerhin das Kurzarbeitergeld existiert, das finanzielle Einbußen im Rahmen des Arbeitsausfalls auffängt.

Dennoch ist es nicht leicht, die Situation der Kurzarbeit zu verkraften. Daher gibt es im Folgenden zwei Tipps aus unserer Redaktion, die der Akzeptanz der Kurzarbeit dienlich sein sollen.

Erkennen Sie die Kurzarbeit als Chance für den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes an!

Die Abwehrhaltung vieler Arbeitnehmer/innen in Sachen Kurzarbeit ist durchaus nachvollziehbar, eigentlich aber unsinnig. Viele Unternehmen haben keine Wahl und müssen die Arbeitszeiten reduzieren, um zu überleben. Bestünde die Möglichkeit der Kurzarbeit nicht, wären Entlassungen erforderlich. Wer in Kurzarbeit geschickt wird, sollte sich also nicht ärgern, sondern zu schätzen wissen, dass alles getan wird, um den Arbeitsplatz zu erhalten.

Bleiben Sie mit dem Arbeitgeber in Kontakt!

Typisch für Kurzarbeit ist im Allgemeinen, dass die Arbeitszeit der einzelnen Beschäftigten reduziert wird. Zuweilen kann es aber auch dazu kommen, dass die Beschäftigten in Kurzarbeit zeitweise gar nicht arbeiten. Wer dies erlebt, sitzt untätig zu Hause und weiß mitunter nichts mit sich anzufangen.

Dabei darf man den Anschluss nicht verlieren und sollte mit dem Arbeitgeber in Kontakt bleiben. Nur so kann man umgehend von aktuellen Entwicklungen erfahren und mitunter wieder Hoffnung schöpfen. Akzeptanz der gegenwärtigen Situation ist zwar wichtig, doch dies bedeutet keineswegs, dass man resignieren und sich seinem Schicksal fügen muss.

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