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Bankrecht Ratgeber

Das Bankrecht ist ein Teilgebiet der Rechtswissenschaften, mit dem sich juristische Laien nur äußerst selten befassen. Oftmals sehen Verbraucher keine Notwendigkeit darin, sich mit rechtlichen Rahmenbedingungen des Bankwesens zu befassen. Finanzwirtschaftliche Zusammenhänge erscheinen ohnehin komplex, so dass die Kombination mit rechtswissenschaftlichen Inhalten zuweilen besonders kompliziert erscheint. Nichtsdestotrotz sollte man nicht sofort auf Abstand gehen, sondern sich vor Augen führen, dass man auch als Laie von Grundkenntnissen aus dem Bankrecht profitieren kann. Schon allein die Tatsache, dass die meisten Menschen auch Bankkunden sind, zeigt die große Relevanz des Bankrechts für die gesamte Bevölkerung. Folglich sollten nicht nur Juristen und Mitarbeiter von Finanzinstituten zumindest die Grundzüge des Bankrechts kennen.

Was ist Bankrecht?

Zunächst stellt sich häufig die Frage, was das Bankrecht konkret regelt. Dabei geht es um Rechtsverhältnisse in Zusammenhang mit Bankgeschäften, der Bankenaufsicht sowie im Kreditwesen. Die rechtlichen Bestimmungen können nationaler und internationaler Natur sein, so dass in der Bundesrepublik Deutschland nicht nur das deutsche Bankrecht, sondern ebenfalls unter anderem europäische Bestimmungen gelten.

Die Geschichte des deutschen Bankrechts reicht bis ins 19. Jahrhundert zurück und nahm 1849 mit der Wechselordnung ihren Anfang. Aber schon viele Jahre zuvor existierten entsprechende bankrechtliche Normen auf regionaler Ebene, wie unter anderem die Leipziger Wechselordnung aus dem Jahr 1681 unter Beweis stellt. Die Menschen erkannten demnach schon früh, dass es erforderlich war, einen rechtlichen Rahmen für Bankgeschäfte zu schaffen. So sah sich die Stadt Frankfurt in Zusammenhang mit der Frankfurter Börse bereits im Jahr 1625 dazu veranlasst, ein Kaptalmarktrecht zu erlassen. Mitte 1896 erfolgte dann das Inkrafttreten des ersten deutschen Börsengesetzes. Das Bürgerliche Gesetzbuch aus dem Jahr 1900 ging dann auf verschiedene Aspekte des Bankrechts ein und widmete sich unter anderem dem Pfandrecht sowie Bürgschaften.

Die Gesetzesgrundlage für das deutsche Bankrecht

Bis heute ist das BGB eine elementare Säule des deutschen Bankrechts und umfasst zahlreiche Gesetze, die für den Zahlungsverkehr von zentraler Bedeutung sind. Ein allumfassendes Gesetzbuch, das sich einzig und allein mit dem Bankrecht befasst, gibt es in Deutschland nicht. So finden sich zahlreiche wichtige Gesetze und Normen im BGB. Neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist auch das Handelsrecht hier relevant. Dies gilt ebenfalls für die folgenden juristischen Teilbereiche:

  • GeldwäscheG
  • BundesbankG
  • FinanzdienstleistungsaufsichtsG
  • KreditwesenG
  • EU-BankenaufsichtsVO
  • Einlagensicherungs- und AnlegerentschädigungsG

Wie findet man einen Anwalt für Bankrecht?

Wer mit seiner Bank in Konflikt gerät und sich beispielsweise schlecht beraten fühlt, verliert oftmals nicht nur sein Vertrauen in das betreffende Institut, sondern zuweilen auch viel Geld. Mitunter macht es dann Sinn, sich an einen kompetenten Juristen zu wenden, um sich zunächst ausführlich beraten zu lassen. Gegebenenfalls wird dann ein Gerichtsverfahren angestrebt. Aber auch wenn es um die Überprüfung von Kreditverträgen und ähnliches geht, ist ein erfahrener Fachmann der richtige Ansprechpartner, denn als Laie in Sachen Jura und Finanzwesen tut man sich hier sehr schwer und hat kaum eine Chance, dieses rechtswissenschaftliche Gebiet in seiner Gesamtheit zu erfassen. Ein Anwalt für Bankrecht ist in diesem Zusammenhang stets der richtige Ansprechpartner und steht seinen Mandanten mit Rat und Tat zur Seite.

Für Juristen ist das Bankrecht mehr oder weniger eine Nische, so dass es zuweilen schwierig sein kann, einen auf das Bankrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu finden. Nichtsdestotrotz gibt es versierte Juristen, die als Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht in Erscheinung treten und sich nach ihrem rechtswissenschaftlichen Studium auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert haben. Bankkunden sind in einer entsprechenden Kanzlei goldrichtig und finden dort einen adäquaten Ansprechpartner für bankrechtliche Themen.

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