Die Beratung beim Anwalt

Früher oder später in ihrem Leben müssen die meisten Menschen eine Beratung bei einem Anwalt in Anspruch nehmen. Dabei gilt es, einige Punkte zu beachten, um vor überraschenden Kosten sicher zu sein. Eine Rechtsschutzversicherung zum Beispiel schließt im Leistungsumfang eine Beratung durch einen Vertragsanwalt ein. Allerdings übernimmt die Rechtsschutzversicherung nicht in allen Fällen die Kosten. Der Basis-Rechtsschutz erstreckt sich auf das Zivilrecht. Für arbeitsrechtliche oder das Mietrecht betreffende Fragen benötigt der Versicherungsnehmer eine Zusatzversicherung. Bestimmte Gebiete, zum Beispiel Scheidungsangelegenheiten oder Streitigkeiten beim Hausausbau oder Umbau des Gebäudes sind von der Rechtsschutzversicherung vollständig ausgeschlossen. In einfachen Fällen kann auch schon eine telefonische Beratung durch einen Anwalt genügen. Ein Anwalt praktiziert, um Geld zu verdienen. Darum wäre es gutgläubig, anzunehmen, dass eine juristische Beratung durch einen Anwalt kostenlos sein könnte. In bestimmten Fällen kann eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen. Ein Rechtsanwalt kann aber nicht einfach willkürlich Gebühren berechnen. Die Gebührensätze sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt, das seit dem 1. Juli 2004 in Kraft ist. Demnach darf zum Beispiel eine Erstberatung, unabhängig von der aufgewendeten Zeit, maximal 190 Euro kosten. Diese Gebühr wird mit den anderen Gebühren verrechnet, wenn der Rechtsanwalt den Fall annimmt. Gerade bei komplizierten Fällen empfiehlt sich eine Beratung beim Anwalt, da er aufgrund seiner Ausbildung und beruflichen Erfahrung in der Lage ist, die aktuelle juristische Situation zu beurteilen und sagen kann, ob eine Klage oder ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat. Am besten ist es, gleich vor Beginn der Beratung die Höhe der anfallenden Kosten zu erfragen. Für die einzelnen Kategorien sind die Gebühren genau festgelegt und der Anwalt kann angeben, wie hoch die Kosten sein werden. Viele Anwälte kommen ihren Mandanten entgegen und gestatten zum Beispiel eine Ratenzahlung. Bei Vorliegen finanzieller Bedürftigkeit kann der Anwalt für seinen Mandanten Prozesskostenbeihilfe beantragen, wenn der Fall vor Gericht geht.