Muster zum Testament schreiben

Viele – gerade ältere – Menschen sind mit dem Gedanken ein Testament schreiben zu sollen überfordert. Dabei ist es weniger schwierig, als es den Anschein machen mag. Zudem gibt es mittlerweile viele, sehr sichere und durchdachte Muster im Internet für die Erstellung eines Testaments. Allerdings gilt es, sich vorher Gedanken darüber zu machen, was für ein Testament aufgesetzt werden soll. Grundsätzlich ist zwischen zwei Arten zu unterscheiden: Das öffentliche Testament und das eigenhändige Testament. Während das öffentliche Testament zur Niederschrift bei einem Notar erfolgt, welcher es bis zum Tode sicher verwahrt, ist das eigenhändige Testament etwas anspruchsvoller in der Verfassung.

Wie die Bezeichnung bereits erahnen lässt, muss das eigenhändige Testament zwingend vom Verfasser persönlich handschriftlich niedergeschrieben werden. Sobald auch nur der kleinste Teil des Testamentes von jemand anderem als dem Erblasser persönlich geschrieben wird, ist das gesamte Testament nichtig und alle darin getroffenen Regelungen verlieren ihre Gültigkeit. Die Folge wäre, dass die gesetzliche Erbfolge zu tragen kommt, die die Erben sowie die Erbanteile nach Gesetz regelt. Auf persönliche Wünsche oder Verfügungen kann somit keinerlei Rücksicht mehr genommen werden.

Das eigenhändige Testament muss auch Ort und Datum der Niederschrift enthalten, um bei eventuell mehreren vorhandenen Testamenten prüfen zu können, welches das jüngste und damit gültige ist. Die Unterschrift hat ebenfalls handschriftlich und zwar mit Vor- und Zunamen zu erfolgen. Der Inhalt des Testaments ist in beiden Fällen frei vom Verfasser zu wählen. Im Internet gibt es jedoch zahlreiche Mustervorlagen, welche gewährleisten, dass kein Teil vergessen wird. Bestimmte Formulierungen oder Klauseln gibt es nicht. Jedoch sollte man darauf achten, dass alle Vermögenswerte genau und unverwechselbar beschrieben sind, da sonst Streit fast vorprogrammiert ist. Zudem muss das Testament leserlich geschrieben sein, da der eindeutige Sinn erkennbar sein muss. Es empfiehlt sich außerdem, einer vertrauten, unabhängigen Vertrauensperson den Ort bekannt zu geben, an welchem das Testament hinterlegt ist. Wird es nach dem Tode nicht gefunden, gilt sonst ebenfalls die gesetzliche Erbfolge.

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