Genossenschaftsrecht für juristische Laien

In Zusammenhang mit dem Genossenschaftsrecht tun sich juristische Laien mitunter schwer, so dass sich mehr oder weniger große Verständnisprobleme ergeben können. Nichtsdestotrotz kommt man mitunter mit Genossenschaften in Berührung und sollte dann die rechtliche Basis kennen, die für diese besondere Rechtsform gilt. Ein kompetenter Anwalt für Genossenschaftsrecht kann diesbezüglich der richtige Ansprechpartner und seinen Mandanten dabei behilflich sein, sich im Paragrafendschungel zurechtzufinden.

Zunächst ist es selbstverständlich wissenswert, wie die Rechtsform der Genossenschaft in der Gesetzgebung definiert wird. Grundsätzlich versteht man darunter, natürliche oder auch juristische Personen, die sich zum Zwecke eines gemeinsamen Geschäftsbetriebs zusammengeschlossen haben. Die Intention des genossenschaftlichen Zusammenschlusses kann dabei wirtschaftlicher, sozialer oder auch kultureller Natur sein, wobei die Förderung der Mitglieder stets im Mittelpunkt steht.

Das deutsche Genossenschaftsgesetz

Das deutsche Genossenschaftsgesetz, dessen ganzer Titel Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften lautet, existiert bereits seit dem Jahr 1889 und verfügt somit über eine lange Tradition. Dabei geht es um das genossenschaftliche Recht, das allerdings keineswegs seit dem 19. Jahrhundert unverändert geblieben ist. Im Laufe der Zeit gab es immer wieder Anpassungen, wie zum Beispiel die Novellierung des Gesetzes im Jahr 2006. Zuvor waren weitreichende Änderungen an der Gesetzgebung 1973 vorgenommen worden und lagen somit bereits mehrere Jahrzehnte zurück.

Die Novellierung des Genossenschaftsgesetzes

Im Zuge der Novellierung erfolgte 2006 unter anderem eine Erweiterung des Förderzweckes, so dass soziale und kulturelle Interessen nun ebenfalls zur Begründung einer Genossenschaft dienen können. Weiterhin wurde die Zahl der erforderlichen Gründungsmitglieder auf drei reduziert, wodurch die Gründung von Genossenschaften erheblich erleichtert wurde. Hierzu trägt auch die Tatsache bei, dass derartige Gesellschaften mit maximal 20 Mitgliedern nur noch ein Vorstandsmitglied benötigen. Prüfungserleichterungen sollen außerdem kleinen Genossenschaften zugutekommen.

Die umfassende Reform des Genossenschaftsgesetzes im Jahr 2006 hat das bestehende Genossenschaftsrecht teilweise neu ausgerichtet und vor allem kleineren Genossenschaften einige Erleichterungen beschert. Insbesondere der Mittelstand kann davon profitieren.

Kompetente Beratung rund um das Genossenschaftsrecht

Mittelständische Unternehmen dürften im Allgemeinen ein gewisses Interesse an dem geltenden Genossenschaftsrecht haben. Die Komplexität dieses juristischen Fachbereichs sorgt allerdings dafür, dass es für gewöhnlich nicht ausreicht, auf eigene Faust Informationen zu sammeln und sich auf diese Art und Weise ein Bild zu machen. Stattdessen ist es ratsam, sich einen erfahrenen Experten zu suchen, der alle aufkommenden Fragen beantworten und die Genossenschaft von der Planung über die Gründung bis hin zur Verwaltung betreuen kann. Auch in Zusammenhang mit der Gesamtrechtsnachfolge im Erbrecht kann das genossenschaftliche Gesellschaftsrecht relevant sein.

Das Genossenschaftsrecht deckt folglich ein breites Spektrum ab und erfordert Fachwissen aus verschiedenen juristischen Bereichen. Neben dem Handelsrecht kann unter anderem das Erbrecht von Bedeutung sein, während zugleich das Steuerrecht auf keinen Fall außer Acht gelassen werden darf.

Der richtige Anwalt in Sachen Genossenschaftsrecht

Wenn es um eine kompetente und umfassende Beratung zum Genossenschaftsrecht geht, sollte man sich ausschließlich auf entsprechende Fachanwälte verlassen. Unternehmen und auch Privatpersonen, die rechtlichen Beistand benötigen, wenden sich daher bevorzugt an eine Kanzlei für Genossenschaftsrecht, in der versierte Anwälte mit der notwendigen Fachkompetenz tätig sind. Ein Fachanwalt kennt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Genossenschaften, ist bestens mit dem Genossenschaftsgesetz vertraut und weiß auch in steuerlichen Belangen Rat.

Speziell für juristische Laien ist es wichtig, einen verlässlichen Partner an der Seite zu haben, der die Details des Genossenschaftsrechts kennt und diese für seinen Mandanten optimal zu nutzen weiß. Kanzleien für Wirtschaftsrecht sowie Gemeinnützigkeitsrecht treten in diesem Zusammenhang als geeignete Ansprechpartner in Erscheinung.

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