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Was besagt das sogenannte Grundpfandrecht

Die vertraglichen Pfandrechte zur Sicherung von Krediten für Grundstücke und Ähnlichem werden im Kreditwesen Grundpfandrecht genannt. Wenn die Zahlung an den Kreditgeber nicht eingehalten werden kann, hat dieser die Möglichkeit durch Vollstreckung den Verkauf beispielsweise des Grundstückes zu beauftragen, um die Erlöse aus diesem zur Tilgung des gegebenen Kredites zu verwenden. Zu dem Oberbegriff Grundpfandrecht zählen in Deutschland die Hypothek, die Grundschuld und die Rentenschuld. Was dem Kreditgeber als Grundpfand angeboten wird, dient diesem als notwendige Sicherheit für den Fall, dass der Kreditnehmer die vereinbarten Zahlungen nicht mehr leisten kann. Bei dem Grundpfandrecht handelt es sich um ein dringliches Verwertungsrecht, d. h., im Falle eines Grundstückes hat der Kreditgeber bei einer Zwangsversteigerung bevorzugte Anrechte, der eigentliche Eigentümer steht erst an zweiter Stelle. Heute ist die Hypothek von der Grundschuld abgelöst worden, wobei einige aus der Hypothek bekannten Vorschriften und Regeln nun bei der Grundschuld auch angewendet werden. Mit dem Grundstück wird so für eine bestimmte Geldsumme gehaftet, und diese gilt als Garantie für den Kreditgeber.

Grundpfandrechte werden im Grundbuch eingetragen

Das Grundpfandrecht muss immer im Grundbuch eingetragen werden. Wenn es jedoch für ein und dasselbe Grundstück gleich mehrere Gläubiger gibt, so wird die im Rahmen einer Zwangsversteigerung erzielte Summe abschließend zwischen diesen der Reihe der Eintragung nach aufgeteilt. Ist nach der Aufteilung noch Geld über, geht dieses an den ehemaligen Eigentümer. Um ein Grundpfandrecht eintragen zu können, wird ein Notar benötigt. Aufgabe des Notars ist es, die notwendigen Unterlagen vorzubereiten, die häufig komplizierten Klauseln des Vertrages genau zu erklären und für einen korrekten Eintrag in das Grundbuch zu sorgen, sodass der gewünschte Kredit schnell ausgezahlt werden kann. Jeder der ein Haus kauft oder baut kommt zur Finanzierung des Vorhabens in jedem Fall mit dem Grundpfandrecht in Berührung. Aus diesem Grund ist es ratsam, sich bereits im Vorfeld mit der Materie vertraut zu machen und auch die Kosten für den Notar hier mit einzuplanen. Diese Kosten sind in der Regel nicht ganz unerheblich, auch wenn viele Käufer der Ansicht sind, dass der Notar hier keinen großen Arbeitsaufwand habe.

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