Ablauf der Privatinsolvenz

Stehen eine Stundung, Ratenzahlungen oder Kredite nicht mehr zur Debatte, führt zuweilen kein Weg an einer Privatinsolvenz vorbei. Juristisch korrekt handelt es sich dabei um ein Verbraucherinsolvenzverfahren, das zahlungsunfähigen natürlichen Personen eine Schuldenfreiheit in Aussicht stellt, selbst wenn diese ihre Schulden faktisch nicht abtragen können. Hier kommt dann die Privatinsolvenz ins Spiel, die als Restschuldbefreiung in Erscheinung tritt und nach der sogenannten Wohlverhaltensphase einen Neustart ohne Schulden ermöglicht.

Wer vollkommen überschuldet ist und seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, gerät in zahlreiche Konflikte mit den Gläubigern, die mitunter Vollstreckungsmaßnahmen in die Wege leiten. So wird nicht selten gepfändet, wobei auch die ständigen Inkassoschreiben eine enorme Belastung darstellen. Sinn und Zweck der Privatinsolvenz ist es dabei, einen umgehenden Pfändungsschutz zu erreichen und gleichzeitig eine Befreiung von den Schulden zu erzielen.

Wie läuft eine Privatinsolvenz ab?

Immer wieder stellt sich die Frage, wie eine Privatinsolvenz abläuft beziehungsweise funktioniert. Verbraucher, die vor der Entscheidung stehen, ob sie Insolvenz anmelden oder nicht, wollen schließlich wissen, worauf sie sich einlassen. Grundsätzlich sind hinsichtlich des Verfahrensablaufs die folgenden vier Stufen zu nennen:

  • Außergerichtlicher Einigungsversuch
    Zunächst werden die Forderungen zusammengetragen. Dazu nimmt man Kontakt mit den einzelnen Gläubigern auf und erfragt den Schuldenstand. Im Zuge dessen muss der Versuch unternommen werden, eine außergerichtliche Einigung in Form eines Insolvenzvergleichs zu erzielen. Ist dies gescheitert, stellt eine anerkannte Stelle eine Bescheinigung über das Scheitern der außergerichtlichen Einigung aus.
  • Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
    Im nächsten Schritt wendet sich der Schuldner an das Insolvenzgericht und stellt dort den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
  • Vereinfachtes Insolvenzverfahren
    Im Zuge des vereinfachten Verbraucherinsolvenzverfahrens erfolgt nun die Verwertung des Vermögens des Schuldners, das nach Abzug der Verfahrenskosten zur Schuldentilgung eingesetzt und zu diesem Zweck an die Gläubiger ausgeschüttet wird.
  • Restschuldbefreiung
    Ziel der Privatinsolvenz ist die Restschuldbefreiung, die nach Ablauf des Insolvenzverfahrens beantragt werden kann. Nach der sogenannten Wohlverhaltensphase, die sicherstellen soll, dass nur redliche Schuldner das Insolvenzverfahren erfolgreich abschließen, wird das Verfahren durch die Restschuldbefreiung beendet, so dass der Schuldner endlich schuldenfrei ist.

Ab wann lohnt sich eine Privatinsolvenz?

Menschen, die im Laufe ihres Lebens einen wahren Schuldenberg angehäuft haben und nun nicht mehr weiterwissen, stoßen unweigerlich auf die Möglichkeit einer Privatinsolvenz. Ob sich diese tatsächlich lohnt, gilt es stets im Einzelfall zu prüfen. Viele Menschen machen den Fehler, dass sie die Insolvenz als Möglichkeit sehen, schuldenfrei zu werden, ohne die vorhandenen Schulden tilgen zu müssen. Ganz ist dem aber nicht so, denn während einer Privatinsolvenz fallen Kosten an, wobei man gleichzeitig seine Schulden tilgt. In Anbetracht der nicht unwesentlichen Verfahrenskosten, die zusätzlich anfallen, lohnt sich ein Privatinsolvenzverfahren folglich nur bei hohen Schuldensummen, die sich auch im Laufe der Insolvenz längst nicht tilgen lassen. Grundsätzlich kann man somit eine ganz simple Vergleichsrechnung aufmachen und die Höhe der Schulden den im Laufe des Verfahrens anfallenden Kosten und Pfändungen gegenüberstellen.

Welche Voraussetzungen gelten für ein Verbraucherinsolvenzverfahren?

Wer darüber nachdenkt, einen Antrag auf Privatinsolvenz zu stellen, sollte zunächst die betreffenden Voraussetzungen ergründen. Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist nicht für jedermann geeignet und folgt strengen Regeln, die man kennen sollte. Im Allgemeinen tut man gut daran, die örtliche Schuldnerberatung aufzusuchen. Diese kann zunächst prüfen, ob sich ein Privatinsolvenzverfahren lohnen würde. Zudem geht es natürlich darum, die Voraussetzungen zu überprüfen. Der Name Verbraucherinsolvenzverfahren zeigt bereits, dass Verbraucher die Zielgruppe sind. Demnach ist dieses für natürliche Personen gedacht, die keine selbständige Tätigkeit ausüben beziehungsweise ausgeübt haben. Mitunter können aber auch Selbständige in Privatinsolvenz gehen, wobei dabei strenge Auflagen unter anderem hinsichtlich der Zahl der Gläubiger bestehen. Grundsätzlich richtet sich die Möglichkeit einer Privatinsolvenz demnach an natürliche Personen, die keiner selbständigen Tätigkeit nachgehen. Weitere Voraussetzungen sind unter anderem:

  • Zahlungsunfähigkeit
  • Verfahrenskosten können bezahlt werden
  • gescheiterte außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern
  • Vorlage einer Vermögensauskunft

Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen erhalten Verbraucher unter anderem bei der Schuldnerberatung. Wer vor lauter Schulden nicht mehr weiterweiß, sollte sich folglich an eine entsprechende Beratungsstelle wenden und mit den dortigen Experten erörtern, ob ein Privatinsolvenzverfahren möglich ist.

Wie lange dauert eine Privatinsolvenz?

Die Wohlverhaltensphase des Privatinsolvenzverfahrens ist mit sechs Jahren zu veranschlagen. Zuweilen kann diese aber auch verkürzt werden, wobei das Ganze mindestens drei Jahre dauert.

Privatinsolvenz – Was darf ich behalten?

Eine zentrale Frage, die sich Schuldner immer wieder stellen, beschäftigt sich damit, wie viel man im Privatinsolvenzverfahren behalten darf. Grundsätzlich ist es nicht möglich, Vermögenswerte zu retten, denn das gesamte Vermögen wird im Zuge des Verfahrens verwertet. Dass man den Teil des Einkommens behalten darf, der für den Lebensunterhalt benötigt wird, soll durch die festgelegten Pfändungsgrenzen sichergestellt werden.

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