Internationales Familienrecht: Was geschieht im Falle der Scheidung einer gemischt nationalen Ehe?

Statistische Untersuchungen zeigen, dass die Ehe schon lange keine Verbindung mehr für das ganze Leben ist. So wird in Deutschland allein jede dritte Ehe geschieden und dafür sind auch die unterschiedlichsten Gründe verantwortlich.

Das deutsche Familienrecht ist, im Falle einer Scheidung, an sich schon sehr kompliziert und für Laien ohne die Beratung eines Fachanwalts kaum zu durchsteigen. Handelt es sich beim Scheidungsfall jedoch um eine Ehe gemischter Nationalitäten, so wird es noch schwieriger, denn hier wird dann das internationale Familienrecht angewandt.

Welches Recht im Einzelnen zur Anwendung kommt, bedarf bei jeder Scheidung von gemischt nationalen Ehen einer individuellen Prüfung. So kommt es zum Beispiel darauf an, ob Deutschland mit dem Land des ausländischen Ehepartners ein Abkommen geschlossen hat oder nicht. Partnern unterschiedlicher Nationalität wird empfohlen, sich bereits vor der Ehe rechtlich abzusichern. So können die Ehepartner in einem Ehevertrag festhalten, welches Rechtssystem bei allen rechtlichen Fragen zur Anwendung kommen soll.

Voraussetzungen für eine Scheidung

Auch beim internationalen Familienrecht herrschen gewisse Voraussetzungen, die eine Ehescheidung unumgänglich machen. So muss beispielsweise zweifelsfrei feststehen, dass es beiden Ehepartnern nicht mehr möglich ist, die Lebensgemeinschaft aufrechtzuerhalten respektive, dass es keine Chance mehr gibt, dass die Ehepartner wieder zusammenfinden. Welche weiteren Voraussetzungen im Einzelfall vorherrschen müssen, ist in verschiedenen Gesetzestexten im Internet nachvollziehen. Da dieses Themenfeld jedoch kompliziert ist, empfiehlt es sich für die Betroffenen, einen Fachanwalt für Familien- und Erbrecht hinzuzuziehen und sich von diesem kompetent beraten zu lassen. Vor allem, wenn internationales Recht zur Anwendung kommt, braucht es häufig einen juristischen Spezialisten, der auch von einem deutschen Anwalt konsultiert werden kann.

Wie bei den deutschen Ehegemeinschaften auch, so gibt es auch bei gemischt nationalen Ehen Sonderregelungen, in welchen die Ehe vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden kann. Härtefallscheidungen kommen zum Beispiel dann zustande, wenn einer der Ehepartner misshandelt wurde und vonseiten eines Partners eheliche Pflichten, wie die Unterhaltspflicht, verletzt wurden. Ist es dem einen Ehepartner nachweislich nicht zumutbar, die Eheschließung aufrechtzuerhalten, dann bestehen berechtigte Gründe für eine Härtefallscheidung.

Befindet sich das Ehepaar im Trennungsjahr, so hat in der Regel der finanziell schwächere Partner das Recht, einen angemessenen Unterhalt zu verlangen. Liegt eine Notlage vor, dann kann auch in einem Eilverfahren, eine Unterhaltsverpflichtung erzwungen werden. Nach der rechtskräftigen Scheidung kommt es dann aber auch bei internationalen Ehen zum Unterhaltsverfahren und der finanziell stärkere Partner wird gerichtlich zu Unterhaltszahlungen verurteilt.


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