Markenrecht bei Modelabels

Bekleidung für Damen und Herren oder auch für Kinder zu verkaufen, ist sowohl beim Onlinehandel als auch im ortsansässigen Laden nicht ohne die Einhaltung gewisser Regeln möglich. Gerade auf den Auktionsplattformen, wie beispielsweise bei dem bekanntesten Anbieter ebay, kommt es immer wieder zu Abmahnungen, weil der Verkäufer gegen gängiges Markenrecht verstoßen hat. Wer beim Verkauf diese Regeln und Gesetze nicht beachtet muss häufig tief in die Tasche greifen, wenn alleine schon die Urheberrechte verletzt wurden. Dies ist immer sehr teuer und sollte bestenfalls natürlich schon im Vorfeld vermieden werden. Das es ein Markenrecht bei den Modelabels gibt, ist den meisten Menschen einleuchtend. Wer bei Versteigerungsplattformen ein Shirt oder eine Jacke verkauft, und die Auktion mit Begriffen wie „Ed Hardy ähnlich“ oder  „wie ESPRIT“ spickt, der tappt schnell in eine fiese Abmahnfalle. Die Hersteller oder auch die Verkäufer dieser Labels möchten ungern Konkurrenz dieser Art haben und scheuen sich deshalb auch nicht, hier gleich auch einen Anwalt einzuschalten. Und dabei ist es diesen Abmahnern auch egal, ob es sich um den Verkauf eines Pullovers, einer Hose oder gar um den Verkauf von einem Dirndl handelt. Wird der Name des Unternehmens zweckentfremdet, kann schnell die Konsequenz darauf folgen. Und die ist meist sehr teuer! Die Unternehmen, wie beispielsweise Ed Hardy haben sämtliche Rechte am Label selbst und natürlich auch an den jeweiligen Produktbildern. Sich hier mit fremden Federn zu schmücken, nur damit der eigene angebotene Artikel besser verkauft wird, kann weitreichende Konsequenzen haben. Schon alleine deshalb sollte sich jeder Verkäufer über die Gesetzeslage hinsichtlich der Markenrechte bei den Modelabels hinreichend informieren, damit möglicher Ärger und folgende Unannehmlichkeiten ausbleiben.

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