Rechtsfragen zur Software

Da Computer und Notebooks mittlerweile in fast allen Unternehmen und auch Haushalten Einzug gehalten haben, sind auch die diesbezüglichen Softwareangebote um ein Vielfaches gestiegen. Unzählige Produkte versprechen den Usern kompetente Umsetzung ihrer Anliegen und so wundert es nicht, dass der Markt im Softwarebereich boomt. Neben der käuflich erhältlichen Software, gibt es jedoch auch immer wieder Produkte, die illegal erworben werden. Hier möchte der User in der Regel Geld sparen und kopiert sich lieber das Softwareprodukt von einem Freund, als dass hier ein neues Produkt käuflich erworben wird. Rechtlich gesehen ist dies natürlich nicht tolerierbar und wird entsprechend auch strafrechtlich verfolgt. Nur die so genannte Freeware darf kostenlos herunter geladen werden. Jedes andere Softwareprodukt muss bezahlt und darf keinesfalls vervielfältigt werden. Softwarelizenzen haben mittlerweile Einzug in alle Bereiche des Computers gehalten. Kleine und mittelständische Unternehmen kaufen hier häufig ihre Computerprogramme für alle Unternehmensbereiche und erwerben dann gleich auch die jeweiligen Lizenzen. In großen Firmen ist es hingegen so, dass in diesem Fall eine entsprechende Software erst erstellt werden muss. Dies ist besonders dann der Fall, wenn kein Softwareprogramm auf dem Markt erhältlich ist, welches alle individuellen Bedürfnisse des Betriebes abdecken kann. Natürlich darf auch diese Software nicht kopiert und weiterveräußert werden. Wer sich nicht sicher ist, ob er eine Software kopieren darf, der sollte vorab eine diesbezügliche Rechtsauskunft einholen. Eine Info zur Software gibt es in der Regel auch beim Hersteller direkt oder auf dessen Homepage. So lässt sich schnell herausfinden, ob es sich bei dem angebotenen Produkt um eine Freeware-Version handelt, oder ob hier nicht doch ein Produkt zunächst gekauft werden muss.

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