Patientenverfügung

Das Thema Patientenverfügung geht alle Menschen an, denn nicht nur Senioren können in eine medizinisch dramatische Situation geraten und sollten daher an eine adäquate Vorsorge denken. In jedem Alter kann man schwer erkranken oder verunglücken, so dass sich von einer Sekunde auf die andere ein medizinischer Notfall ergeben kann. Ärztliche Eingriffe und medizinische Maßnahmen bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Patienten, doch im Ernstfall ist dieser mitunter nicht dazu in der Lage, seinen Willen wirksam zu äußern. Eine Patientenverfügung erweist sich in diesem Zusammenhang als ideale Vorsorge. Viele Menschen, die es in Erwägung ziehen, so vorzusorgen, treiben allerdings zahlreiche Fragen um.

Was ist eine Patientenverfügung?

Für Laien, die sich erstmals intensiver mit dem Thema Vorsorge beschäftigen, stellt sich zunächst die Frage, was eine Patientenverfügung überhaupt ist. Diese lässt sich als Vorausverfügung einer Person in ihrer Rolle als Patient definieren. Auch wenn man im akuten Notfall aufgrund der gesundheitlichen Verfassung seinen Willen nicht wirksam zum Ausdruck bringen kann, kann man mithilfe einer Patientenverfügung von seinem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch machen.

Inwiefern kann man mit einer Patientenverfügung vorsorgen?

Der Name Patientenverfügung weist bereits darauf hin, dass sich eine solche Vorausverfügung auf den medizinischen Bereich konzentriert. Der Verfasser kann in seiner Patientenverfügung eindeutig regeln, welche medizinischen Maßnahmen er akzeptiert und welche Eingriffe und Behandlungen er ablehnt. In vielen Fällen wird in einer Patientenverfügung festgelegt, dass keine lebensverlängernden Maßnahmen durchgeführt werden sollen.

Wie gestaltet sich der Einsatzbereich von Patientenverfügungen?

Solange ein Patient in der Lage ist, seinen Willen wirksam zu äußern, spielt eine eventuell existierende Patientenverfügung keine Rolle und bleibt vollkommen unberücksichtigt. Demnach bleibt der Inhalt der Patientenverfügung außen vor. Ausschließlich in Situationen, in denen der Patient seinen Willen nicht mitteilen kann, greift die Patientenverfügung, bei der es sich somit um eine Vorsorge für den äußersten Notfall handelt.

Ist es unbedingt erforderlich, eine Patientenverfügung zu verfassen?

Selbstverständlich besteht kein Zwang, eine Patientenverfügung zu verfassen. Eine solche Vorsorge kann jedoch recht beruhigend sein und dem Verfasser die Sicherheit geben, dass im Falle eines medizinischen Notfalls niemand anderes über sein Schicksal entscheiden muss. Auf diese Art und Weise kann eine Patientenverfügung also die Selbstbestimmung des Patienten gewährleisten.

Wie wird entschieden, wenn keine Patientenverfügung vorliegt?

Es stellt sich natürlich die Frage, was geschieht, wenn keine Patientenverfügung vorliegt. Wer nicht für den eingetretenen Fall vorgesorgt oder überhaupt keine Patientenverfügung verfasst hat, muss Dritte im Ernstfall entscheiden lassen. Die Angehörigen, Bevollmächtigte oder auch rechtliche Betreuer müssen dann versuchen, den Willen des Patienten zu ergründen und dementsprechend eine Entscheidung fällen. Da diese mitunter nicht dem tatsächlichen Willen des Patienten entspricht und außerdem zu einer immensen Belastung für die Familie werden kann, macht es Sinn, frühzeitig mit einer Patientenverfügung vorzusorgen.

Wie ist eine Patientenverfügung aufgebaut und welche Informationen muss sie enthalten?

Ist die Entscheidung zugunsten einer Patientenverfügung gefallen, gilt es diese adäquat zu verfassen. Zunächst muss man berücksichtigen, dass es sich um eine schriftliche Vorausverfügung handelt und die Schriftform demnach unbedingt erforderlich ist. Bei den essentiellen Informationen, die auf keinen Fall fehlen dürfen, handelt es sich um den Vor- und Familiennamen, die Anschrift, das Geburtsdatum sowie das Datum der Errichtung. Abschließend muss die Patientenverfügung außerdem die Unterschrift des Verfassers tragen. Damit die Patientenverfügung ihre volle Kraft entfalten kann, muss man auf die Situationen konkret eingehen, für die man vorsorgen möchte. Ein Vordruck kann diesbezüglich eine große Hilfe sein.

Kann man Hilfe beim Verfassen einer Patientenverfügung in Anspruch nehmen?

Eine rechtliche Beratung ist für die Errichtung einer Patientenverfügung nicht zwingend erforderlich, aber absolut sinnvoll. Ärzte sind diesbezüglich kompetente Ansprechpartner und können Fragen zu medizinischen Maßnahmen beantworten. Beratungsstellen und Juristen können beim Verfassen einer Patientenverfügung ebenfalls behilflich sein.

Besteht die Möglichkeit, eine Patientenverfügung nachträglich zu ändern?

Eine möglichst frühe Vorsorge macht auf jeden Fall Sinn, da man nie weiß, ob und wann man in eine Situation kommt, in der die Patientenverfügung zum Einsatz kommen würde. Gleichzeitig gilt es zu beachten, dass sich der eigene Wille verändern kann. Obwohl sie ihre Gültigkeit nie verliert, ist man keineswegs dauerhaft an die Verfügung gebunden. Man kann jederzeit formlos Änderungen vornehmen oder auch die ganze Patientenverfügung widerrufen, sofern man einwilligungsfähig ist.

Wie wird sichergestellt, dass der behandelnde Arzt von der Patientenverfügung erfährt?

Eine große Sorge vieler Menschen besteht darin, dass der behandelnde Arzt im Ernstfall überhaupt nicht von der Patientenverfügung erfährt und die Vorsorge somit gewissermaßen hinfällig wird. Dem kann man entgegenwirken, indem man die Patientenverfügung jeweils in Kopie beim Hausarzt und einem Angehörigen hinterlegt. Zusätzlich existieren noch weitere Stellen, die eine Hinterlegung ermöglichen und die Patientenverfügung so im Notfall rasch zur Verfügung stellen. Wer zudem eine Karte bei sich trägt, die auf die Existenz der Patientenverfügung hinweist, kann sicherstellen, dass der behandelnde Arzt im Ernstfall von der Existenz dieser Kenntnis erlangt.

Ist der Arzt im Ernstfall an die Patientenverfügung gebunden?

Wurde in der Patientenverfügung die konkrete Situation beschrieben, ist es die Aufgabe des Bevollmächtigten oder Betreuers, diese durchzusetzen. Der Arzt ist dann an die Patientenverfügung gebunden, so dass diese ihren Zweck voll erfüllt und die Selbstbestimmung des Patienten sicherstellt, obwohl dieser in der Notsituation seinen Willen nicht direkt äußern kann.

Wie gestaltet sich die Gültigkeit einer Patientenverfügung?

Insbesondere Menschen, die frühzeitig für den Ernstfall vorsorgen und sich im Zuge dessen auch der Errichtung einer Patientenverfügung widmen, fragen sich zum Teil, wie lange diese Vorausverfügung gültig ist. Diesbezüglich muss man sich keine Sorgen machen, denn diese verliert grundsätzlich nicht ihre Gültigkeit. Nur der Widerruf durch den Verfasser setzt die Patientenverfügung außer Kraft.

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