Welche Dinge muss man bei einer Abfindung beachten?

Wer eine Abfindung erhält, kann keine Freibeträge mehr geltend machen, um seine Steuerlast zu senken; die Abfindung wird zum Jahresbruttogehalt addiert und ist in voller Höhe zu versteuern.

Eine Möglichkeit, die Steuerschuld zu verringern, ist die sogenannte Fünftelregelung, wobei der Abfindungsbetrag so behandelt wird, als würde er nicht in einem Jahr dem Einkommen hinzugerechnet, sondern auf fünf Jahre verteilt. Um diesen Steuervorteil nutzen zu können, muss der Arbeitgeber diesen Betrag in voller Höhe im laufenden Kalenderjahr auszahlen und im Aufhebungsvertrag entsprechend benennen.

Verschiebung der Abfindungszahlung ins Folgejahr



Wird ein Arbeitsvertrag gegen Jahresende aufgelöst, so kann mit dem Arbeitgeber die Zahlung der Abfindung für das Folgejahr vereinbart werden. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Arbeitnehmer mit einem geringeren Einkommen rechnen muss; zum Beispiel, weil er für einen bestimmten Zeitraum Arbeitslosengeld bezieht.

Die Abfindung wird in diesem Fall zwar auch direkt versteuert, der Arbeitnehmer kann aber zumindest eine Steuererstattung erwarten. Das Risiko liegt bei diesem Verfahren in der Möglichkeit, dass die Arbeitslosigkeit eventuell länger andauert und der Arbeitnehmer nach Erhalt von Arbeitslosengeld I in Arbeitslosengeld II (Hartz IV) wechseln muss. In diesem Fall wird das Geld in voller Höhe auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.





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