Ratgeber
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Bei Abfindungen wird von der Bruttoabfindung der für die Steuerklasse relevante Lohn-/Einkommensteueranteil an das Finanzamt abgeführt. Da keine Freibeträge mehr abgezogen werden können, ist es für den Arbeitnehmer sinnvoll, wenn der Arbeitgeber die Grundlagen für eine sogenannte Fünftelregelung schafft. Um den Steuervorteil durch die Fünftelregelung zu erreichen, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Abfindung in einer Summe während des laufenden Kalenderjahres auszahlen. Damit das Finanzamt die Fünftelregelung anwenden kann, sind die Nachweise der Steuererklärung beizufügen.