Ratgeber
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Sie ist in aller Munde, aber kaum einer weiß, wie die Definition der Abgeltungssteuer überhaupt aussieht. Es handelt sich dabei um eine Steuer, die auf das Kapitalvermögen von Unternehmen und Privatpersonen erhoben wird. Anders als bei der Einkommensteuer, wo jeder einen persönlichen Steuersatz hat, ist die Abgeltungssteuer bei Kapitalerträgen immer gleich. Sie beträgt exakt 25%, egal wie hoch das Kapital ist und welches Einkommen man sonst noch hat. Anders als bei der Einkommensteuer kann man bei der Abgeltungssteuer keine Werbungskosten geltend machen, mit denen sich der zu zahlende Betrag senken lässt. Stattdessen gibt es einen pauschalen Freibetrag, der auf diese Form der Steuer angewendet wird. Hinzu kommen noch ein Solidaritätszuschlag von 5,5% und gegebenenfalls Kirchensteuer.