Ratgeber
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Auch auf Geschenke oder das Erbe muss man in Deutschland Steuern bezahlen. Allerdings sieht der Umgang mit der Abgeltungssteuer im Erbfall ein wenig anders aus als bei einem klassischen Erwerb des Vermögens. Würde man das Kapitalvermögen kaufen, dann würde der aktuelle Kaufpreis die Grundlage für die Berechnung der Abgeltungssteuer darstellen. Im Erbfall wird für die Abgeltungssteuer aber auch berücksichtigt, was der ursprüngliche Wert des Vermögens war. Es werden also ältere Daten zur Berechnung der Steuer verwendet. Außerdem wird die Steuer zum Zeitpunkt der Schenkung erstmalig fällig und nicht im jährlichen Turnus, wie es normalerweise bei der Abgeltungssteuer der Fall ist.