Ratgeber
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Die Lebensversicherung gilt als Kapitalvermögen und ist aus diesem Grund ebenso bei der Abgeltungssteuer zu berücksichtigen wie alle anderen Vermögensarten. Es kommt allerdings darauf an, wann man seine Lebensversicherung abgeschlossen hat. Besonders begünstigt sind Versicherungen, die bis zum 31.12.2004 abgeschlossen wurden. Sie werden über die Einkommensteuer besteuert. Diese ist in der Regel niedriger, so dass auch die Besteuerung der Zinsen und Erträge niedriger ausfällt als es bei jüngeren Versicherungen der Fall ist. Hat man noch nicht lange eine Lebensversicherung, sieht es mit der Abgeltungssteuer allerdings etwas komplizierter aus. Dann kommt es darauf an, wie alt die Versicherung ist und was man mit ihr macht.