Wird auch die Lebensversicherung von der Abgeltungssteuer erfasst?

Die Lebensversicherung gilt als Kapitalvermögen und ist aus diesem Grund ebenso bei der Abgeltungssteuer zu berücksichtigen wie alle anderen Vermögensarten. Es kommt allerdings darauf an, wann man seine Lebensversicherung abgeschlossen hat. Besonders begünstigt sind Versicherungen, die bis zum 31.12.2004 abgeschlossen wurden. Sie werden über die Einkommensteuer besteuert. Diese ist in der Regel niedriger, so dass auch die Besteuerung der Zinsen und Erträge niedriger ausfällt als es bei jüngeren Versicherungen der Fall ist. Hat man noch nicht lange eine Lebensversicherung, sieht es mit der Abgeltungssteuer allerdings etwas komplizierter aus. Dann kommt es darauf an, wie alt die Versicherung ist und was man mit ihr macht.

Abgeltungssteuer beim Verkauf der Lebensversicherung



Grundsätzlich wird bei einer Lebensversicherung die Hälfte des Ertrages besteuert, wenn sie mindestens zwölf Jahre alt ist und man sie vor seinem 60. Lebensjahr verkauft. Prinzipiell ist sie von der Abgeltungssteuer nicht betroffen, denn das würde mit Vergünstigungen einhergehen. Da nur die Hälfte der Versicherung besteuert wird, läge die effektive Abgeltungssteuer bei der Lebensversicherung bei lediglich 12,5%. Daher greift man hier in der Regel zu anderen Besteuerungsarten. Eine Ausnahme gilt für Versicherungen, die noch keine zwölf Jahre alt ist. Diese würde mit der Abgeltungssteuer voll besteuert.





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