Welche Einnahmen fallen unter die Abgeltungssteuer?

Betrachtet man die Einnahmen, für die Abgeltungssteuer fällig wird, unterscheidet man hier zwei Arten: Betroffen sind Einnahmen, die man aus dem angelegten Vermögen bekommt. Dabei kann es sich zum Beispiel um Zinsen von der Bank handeln, aber auch um Dividenden aus Aktiengeschäften und weitere kleine Zahlungen, die im Zusammenhang mit dem Kapitalvermögen stehen. Die andere Art von Einnahmen, auf die man Abgeltungssteuer zahlen muss, sind Einnahmen, die sich durch Verkauf ergeben. Stößt man beispielsweise alle Aktien eines Unternehmens ab, so wird der Erlös aus diesem Verkauf über die Abgeltungssteuer versteuert. Die Höhe der Steuer liegt dabei immer gleichbleibend bei 25% des Einkommens. Hinzu kommen ein Solidaritätszuschlag von 5,5% und die Kirchensteuer, sofern man Mitglied einer Kirche ist.

Wann muss keine Abgeltungssteuer gezahlt werden?



Bei der Abgeltungssteuer ist es nicht möglich, den zu zahlenden Betrag durch Werbungskosten zu senken. Es gibt aber einen pauschalen Freibetrag von 801 Euro (Stand: Dezember 2010) pro Person, der auf das Kapitalvermögen angerechnet wird. Außerdem gibt es die Möglichkeit, eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung abzugeben. Mit dieser Bescheinigung erklärt man, dass das zu erwartende Einkommen aus dem Kapitalvermögen niedrig sein wird. In einem solchen Fall kann auf die Abgeltungssteuer bei den Einnahmen verzichtet werden.





Ratgeber

In unserem Ratgeber erfahren Sie alles rund um die verschiedenen Themengebiete. Der Ratgeber ist zur optimalen Übersicht und für schnellen Zugriff alphabetisch aufgebaut.
zuRecht.de