Ratgeber
In unserem Ratgeber erfahren Sie alles rund um die verschiedenen Themengebiete. Der Ratgeber ist zur optimalen Übersicht und für schnellen Zugriff alphabetisch aufgebaut.
Betrachtet man die Einnahmen, für die Abgeltungssteuer fällig wird, unterscheidet man hier zwei Arten: Betroffen sind Einnahmen, die man aus dem angelegten Vermögen bekommt. Dabei kann es sich zum Beispiel um Zinsen von der Bank handeln, aber auch um Dividenden aus Aktiengeschäften und weitere kleine Zahlungen, die im Zusammenhang mit dem Kapitalvermögen stehen. Die andere Art von Einnahmen, auf die man Abgeltungssteuer zahlen muss, sind Einnahmen, die sich durch Verkauf ergeben. Stößt man beispielsweise alle Aktien eines Unternehmens ab, so wird der Erlös aus diesem Verkauf über die Abgeltungssteuer versteuert. Die Höhe der Steuer liegt dabei immer gleichbleibend bei 25% des Einkommens. Hinzu kommen ein Solidaritätszuschlag von 5,5% und die Kirchensteuer, sofern man Mitglied einer Kirche ist.