Ratgeber
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Grundsätzlich wird die Abgeltungssteuer für alle Arten von Kapitalvermögen fällig. Ob es sich um ausgezahlte Zinsen und Dividenden handelt oder ob man sein Vermögen veräußert, ist unerheblich. Es muss der vollständige Steuersatz von 25 % gezahlt werden. Aber es gibt Ausnahmen, denn die Gesetzgebung sieht das eine oder andere Schlupfloch vor, durch das sich die Abgeltungssteuer vermeiden oder zumindest verringern lässt. Wer beispielsweise für das Alter vorsorgen möchte, der kann Zahlungen umgehen, indem er statt einer fondsgebundenen Altersvorsorge lieber auf Riester-Rente oder auf andere, private Rentenversicherungen zurückgreift. Dasselbe Prinzip lässt sich auch verfolgen, wenn man für die Enkel sparen oder anderweitig Geld anlegen möchte.