Wie kann man gegen eine Abmahnung vorgehen?

Ist eine Abmahnung erst einmal ausgesprochen, so stellt sich die Frage nach den Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Abmahnung seitens des Arbeitnehmers. Er ist nicht dazu verpflichtet, auf eine Abmahnung zu reagieren. Das hängt insbesondere davon ab, ob die Abmahnung berechtigt oder nicht berechtigt ist. Die Darlegungs- und Beweislast obliegt in jedem Fall dem Arbeitgeber. Sie bezieht sich auf die formelle Rechtmäßigkeit der Abmahnung sowie auf die inhaltliche Richtigkeit der abgemahnten Pflichtverletzungen und auch auf den wirksamen Zugang beim Arbeitnehmer.

Rechtsschutzmöglichkeiten gegen eine Abmahnung: Entfernung aus der Personalakte, die Gegendarstellung und das Beschwerderecht



Insgesamt hat der Arbeitnehmer verschiedene Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Abmahnung. Grundsätzlich wird jede Abmahnung in der Personalakte des jeweiligen Arbeitnehmers vermerkt. Ist eine Abmahnung unberechtigt ausgesprochen worden, kann der Arbeitnehmer verlangen, dass ihre Eintragung aus der Personalakte entfernt wird. Weigert sich der Arbeitgeber, dieser Forderung nachzukommen, ist es bisweilen erforderlich, Klage vor dem Arbeitsgericht zu erheben.

In jedem Fall hat der abgemahnte Arbeitnehmer ein Recht zur Gegendarstellung, die in die Personalakte aufgenommen wird. Damit sind die gegenteiligen Positionen zwar dokumentiert, doch die Abmahnung ist nicht ausgeräumt. Eine der Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Abmahnung ist das Beschwerderecht des Arbeitnehmers gegenüber dem Vorgesetzten oder dem Betriebsrat, der bei einer unberechtigten Beschwerde vermittelnd einschreiten muss.





Ratgeber

In unserem Ratgeber erfahren Sie alles rund um die verschiedenen Themengebiete. Der Ratgeber ist zur optimalen Übersicht und für schnellen Zugriff alphabetisch aufgebaut.
zuRecht.de