Darf man sich etwas zum Arbeitslosengeld 2 dazuverdienen?

Immer wieder fragen Bezieher von Arbeitslosengeld 2, wie viel sie pro Monat dazuverdienen dürfen. Diese Frage macht jedoch so wenig Sinn, denn ein Hinzuverdienst aus einer Erwerbstätigkeit ist nicht nur erlaubt, sondern sogar erwünscht. Natürlich wird das hinzuverdiente Einkommen auf die Bezüge angerechnet. Interessant ist für Hilfebedürftige also eher die Frage, wie hoch der anrechnungsfreie Grundfreibetrag vom Brutto-Hinzuverdienst ist.

Der anrechnungsfreie Grundfreibetrag



Arbeitslose, die Arbeitslosengeld 2 beziehen, dürfen als Grundfreibetrag grundsätzlich 100 € pro Monat anrechnungsfrei hinzuverdienen. Darüber hinaus kann ein weiterer Betrag abgesetzt werden, der prozentual vom monatlichen Hinzuverdienst abgezogen wird. Beträgt der Hinzuverdienst unter 800 €, bleiben 20% anrechnungsfrei, bei einem Verdienst unter 1200 € (bzw. 1500 € bei Hilfebedürftigen mit mindestens einem Kind) 10%.

Dies bedeutet im konkreten Fall, dass Hilfebedürftigen durch einen Hinzuverdienst 100 € plus die 10 oder 20% des Zusatzeinkommens zusätzlich zur Verfügung stehen. Wer also beispielsweise ALG 2 bezieht und zusätzlich monatlich 1000 € netto verdient, darf von diesem Hinzuverdienst 200 € behalten. In diesem Falle ist der monatlich zur Verfügung stehende Betrag je nach Höhe der Miete in der Regel wesentlich höher als ohne den Bezug von ALG 2.





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