Ratgeber
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Die Höhe des Arbeitslosengeldes nach dem SGB II setzt sich aus der Regelleistung und gegebenenfalls Sonderleistungen zusammen. Die Regelleistung umfasst die Sicherung des Lebensunterhaltes. Sie beinhaltet die Kosten für Unterkunft und Heizung, wobei diese angemessen sein müssen. Die monatliche Regelleistung zur Deckung des Lebensunterhalts beträgt bei alleinstehenden Personen im Jahre 2010 359 Euro. Bei Erwachsenen, die in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben, beträgt die Regelleistung 90% pro Bedürftigen, also 323 €. Gehören der Bedarfsgemeinschaft weitere Personen zwischen dem 15. und 24. Lebensjahr an, werden für diese jeweils 287 € gezahlt.