Wie hoch ist das Arbeitslosengeld 2?

Die Höhe des Arbeitslosengeldes nach dem SGB II setzt sich aus der Regelleistung und gegebenenfalls Sonderleistungen zusammen. Die Regelleistung umfasst die Sicherung des Lebensunterhaltes. Sie beinhaltet die Kosten für Unterkunft und Heizung, wobei diese angemessen sein müssen. Die monatliche Regelleistung zur Deckung des Lebensunterhalts beträgt bei alleinstehenden Personen im Jahre 2010 359 Euro. Bei Erwachsenen, die in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben, beträgt die Regelleistung 90% pro Bedürftigen, also 323 €. Gehören der Bedarfsgemeinschaft weitere Personen zwischen dem 15. und 24. Lebensjahr an, werden für diese jeweils 287 € gezahlt.

Mehrbedarf und Sonderleistungen



In einigen Fällen werden zusätzlich zur Regelleistung Leistungen für den Mehrbedarf beim Lebensunterhalt gezahlt. Alleinerziehende mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern sowie werdende Mütter nach der zwölften Schwangerschaftswoche erhalten zusätzlich 17% der Regelleistung. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nachweislich eine kostenaufwendige Ernährung benötigen, erhalten ebenfalls zusätzliche Leistungen.

Über die Regelleistung hinaus können gegebenenfalls Sonderleistungen geltend gemacht werden. Dies gilt beispielsweise für die Erstausstattung einer Wohnung oder für Anschaffungen in der Schwangerschaft und nach der Geburt eines Kindes. Auch für Schülerinnen und Schüler können gegebenenfalls einmalige Sonderleistungen in Höhe von maximal 100 € bezogen werden. Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn ein Anspruch auf Ausbildungsvergütung besteht.





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