Ratgeber
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Arbeitslosengeld 2 und Sozialgeld unterscheiden sich nicht in der Höhe. Im Gegensatz zum Sozialgeld kann das Arbeitslosengeld 2 von allen erwerbsfähigen Personen beantragt werden, die entweder arbeitslos sind oder deren Einkommen unterhalb des vom Gesetzgeber in der Grundsicherung ermittelten Existenzminimums liegt. In diesem Fall wird das Gehalt aufgestockt. An das Arbeitslosengeld II sind verschiedene Bedingungen geknüpft. So muss der Hilfsbedürftige sich uneingeschränkt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und an mit der Arbeitsagentur vereinbarten Maßnahmen teilnehmen. Das Ziel ist es, den Bedürftigen wieder in ein Beschäftigungsverhältnis zu bringen.