Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht nur dann, wenn eine Arbeitslosigkeit vorliegt, die Anwartschaftszeiten erfüllt sind und die persönliche Meldung bei der Agentur für Arbeit erfolgte. Es reicht nicht aus, dass nur eine der drei Voraussetzungen erfüllt ist, es müssen alle Voraussetzungen zutreffen. Die vielfach verbreitete Meinung, es entstehe bereits ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn für 360 Kalendertage Beiträge an die Bundesagentur für Arbeit entrichtet wurden, ist falsch. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld erlischt spätestens mit dem Ablauf des Monates, in dem der Bezugsberechtigte das 65. Lebensjahr vollendet.

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?



Für den Bezug von Arbeitslosengeld ist die persönliche Arbeitslosmeldung des Bezugsberechtigten eine unverzichtbare Voraussetzung. Eine persönliche Arbeitslosmeldung gilt bereits als Antrag auf Leistungen. Diese Meldung muss spätestens am ersten Tage der Beschäftigungslosigkeit persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit vorgenommen werden. Die Arbeitslosmeldung kann frühestens 3 Monate vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit erfolgen. Das Arbeitslosengeld wird erst ab dem Tage der persönlichen Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit gewährt. Das Antragsverfahren wird mit der Abgabe eines Grundantrages eingeleitet, dieser enthält die für eine Antragsbearbeitung relevanten Informationen und Sachverhalte.





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