Ratgeber
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Der Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht nur dann, wenn eine Arbeitslosigkeit vorliegt, die Anwartschaftszeiten erfüllt sind und die persönliche Meldung bei der Agentur für Arbeit erfolgte. Es reicht nicht aus, dass nur eine der drei Voraussetzungen erfüllt ist, es müssen alle Voraussetzungen zutreffen. Die vielfach verbreitete Meinung, es entstehe bereits ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn für 360 Kalendertage Beiträge an die Bundesagentur für Arbeit entrichtet wurden, ist falsch. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld erlischt spätestens mit dem Ablauf des Monates, in dem der Bezugsberechtigte das 65. Lebensjahr vollendet.