Ratgeber
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Die Dauer des Bezuges von Arbeitslosengeld ist einerseits vom Alter des Arbeitslosen und andererseits von der Dauer eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses innerhalb der gesetzlichen Rahmenzeiten abhängig. Wer etwa innerhalb dieser Rahmenfrist mindestens 12 Monate einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachging, hat einen Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer von 6 Monaten. Bei einer Versicherungspflichtzeit von 2 Jahren gilt die Bezugsdauer für 12 Monate. Nach Ablauf der Bezugsfristen steht den Betroffenen kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I mehr zu. Danach kann das Arbeitslosengeld II beantragt werden, auch als Hartz IV bekannt.