Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld?

Die Dauer des Bezuges von Arbeitslosengeld ist einerseits vom Alter des Arbeitslosen und andererseits von der Dauer eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses innerhalb der gesetzlichen Rahmenzeiten abhängig. Wer etwa innerhalb dieser Rahmenfrist mindestens 12 Monate einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachging, hat einen Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer von 6 Monaten. Bei einer Versicherungspflichtzeit von 2 Jahren gilt die Bezugsdauer für 12 Monate. Nach Ablauf der Bezugsfristen steht den Betroffenen kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I mehr zu. Danach kann das Arbeitslosengeld II beantragt werden, auch als Hartz IV bekannt.

Regelungen für ältere Arbeitnehmer



Da ältere Arbeitnehmer ab einem gewissen Alter schlechtere Bedingungen für die Aufnahme einer neuen Beschäftigung vorfinden, genießen sie beim Bezug von Arbeitslosengeld I einige Vorteile. Arbeitnehmer nach Vollendung des 50. Lebensjahres mit einer versicherungspflichtigen Beschäftigung von mindestens 30 Monaten haben eine Anspruchsdauer von 15 Monaten, bei einem Versicherungspflichtverhältnis von mindestens 36 Monaten und der Vollendung des 55. Lebensjahres beträgt dieser Anspruch 18 Monate. Wer mindestens 48 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis stand und das 58. Lebensjahr vollendet hat, kann mit einer Anspruchsdauer von insgesamt 24 Monaten rechnen. Bei kurzen Anwartschaftszeiten liegt der Anspruch zwischen 3 und 5 Monaten.





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