
Grundsätzlich wird bei einer Arbeitsunfähigkeit das
Arbeitslosengeld über einen Zeitraum von sechs Wochen gewährt. Voraussetzung für die Leistungsfortzahlung beim Bezug von Arbeitslosengeld ist allerdings, dass die Arbeitsunfähigkeit innerhalb des aktuellen Bezugszeitraumes eintrat. Die Leistungsfortzahlung beim Arbeitslosengeld wird dann eingestellt, wenn die Arbeitsunfähigkeit vor dem Start der Arbeitslosengeldzahlung eingetreten ist oder während eines Zeitraumes, in dem der Anspruch auf Leistung ruhte. Bei einer
Dauer der Arbeitsunfähigkeit von mehr als 6 Wochen zahlt bei der Pflichtversicherung die zuständige Krankenkasse ein Krankengeld. Dieses Krankengeld entspricht der Höhe der Leistung, die von der Agentur für Arbeit gewährt wurde. Wird von der Krankenkasse kein Krankengeld mehr gezahlt, muss bei der Agentur für Arbeit ein Antrag auf Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes eingereicht werden.
Erfolgt eine Leistungsfortzahlung bei der Pflege erkrankter Kinder?
Ist aufgrund eines ärztlichen Zeugnisses die Beaufsichtigung, die Pflege oder die Betreuung eines erkrankten Kindes notwendig, erfolgt eine Leistungsfortzahlung des Arbeitslosengeldes. Die Dauer des Bezuges ist abhängig von der individuellen Situation und stellt jeweils eine Einzelfallentscheidung dar. Bei der Pflege eines hilfsbedürftigen nahen Angehörigen kann bei einer Arbeitslosigkeit die Pflegezeit anwartschaftsbegründend bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes im Rahmen des SGB III berücksichtigt werden.