Gibt es zusätzliche Leistungen zum Arbeitslosengeld?

Wer soziale Leistungen in Form finanzieller Unterstützung oder als Sachhilfe beziehen möchte, muss diese Leistungen generell beantragen. Als Zusatzleistungen können neben Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II etwa auch ein Wohngeld oder ein Kinderzuschlag beantragt werden, sofern eigene Kinder im Haushalt leben. Bei einem geringen Einkommen gilt das Wohngeld vorrangig gegenüber dem Bezug von Arbeitslosengeld II. Ergibt sich aber aus dem Bezug von Wohngeld eine finanzielle Einbuße gegenüber dem Bezug des Arbeitslosengeldes II, so kann der Antragsteller entscheiden, welche Art von Leistung er in Anspruch nehmen möchte. Bei der Berechnung des Wohngeldes wird das Einkommen als Berechnungsgrundlage herangezogen, während beim Arbeitslosengeld II auch das Vermögen in die Berechnung einfließt.

Was tun, wenn das Arbeitslosengeld und die Zusatzleistungen nicht ausreichen?



Reichen die bewilligten Zusatzleistungen und das regelmäßige Arbeitslosengeld nicht aus, um den Lebensunterhalt zu sichern, können darüber hinaus ergänzende Beihilfen beantragt werden. Dies sind Beihilfen für die Erstausstattung bei einer Schwangerschaft oder aufgrund einer Geburt, Beihilfen beim erstmaligen Bezug der eigenen Wohnung und Beihilfen für mehrtägige Klassenfahrten der Kinder im Rahmen vorliegender schulrechtlicher Bestimmungen. Die Anträge auf zusätzliche Beihilfe sind bei der zuständigen Behörde zu stellen und es muss der Nachweis des Erfordernisses der benötigten Beihilfen erbracht werden.





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