Wie viele Stunden pro Tag darf man arbeiten?

Fehlt eine arbeitsvertragliche Regelung, so ergibt sich die tägliche Arbeitszeit aus dem einschlägigen Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung oder aus dem Arbeitszeitgesetz. Nach § 3 ArbZG beträgt die tägliche Arbeitszeit acht Stunden. Sie darf bis auf maximal 10 Stunden verlängert werden, wenn die mehr geleistete Arbeitszeit innerhalb von sechs Monaten oder 24 Kalenderwochen ausgeglichen wird.

Nur in Notfällen oder in nicht vorhersehbaren Situationen darf die tägliche Arbeitszeit auch 10 Stunden übersteigen. Die Gesamtarbeitszeit pro Woche richtet sich nach der Zahl der Werktage, sodass im Ergebnis die Wochenarbeitszeit 48 Stunden beträgt.

Die tägliche Arbeitszeit und ihre Sonderregelungen



Diese vorgegebenen Höchstgrenzen muss der Arbeitgeber beachten, was in der Regel von den örtlichen Gewerbeaufsichtsämtern überprüft wird. Hat ein Arbeitnehmer mehrere Arbeitsverhältnisse, dann wird die Stundenzahl zu einer Gesamtarbeitszeit zusammengerechnet. Die Verantwortung und die Rechtsfolgen für eine mögliche Überschreitung trägt der Arbeitgeber, bei dem sie tatsächlich überschritten wird.

Sonderregelungen für die tägliche Arbeitszeit gibt es für Jugendliche unter 18 Jahren sowie werdende und stillende Mütter. Die tägliche Arbeitszeit von Jugendlichen richtet sich nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz und beträgt täglich maximal 8 Stunden, die für werdende oder stillende Mütter maximal 8,5 Stunden.





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