Welche Fragen sind im Zusammenhang mit einem Arbeitsvertrag zulässig?

In unmittelbarem Zusammenhang mit dem Arbeitsvertrag stehen Arbeitgeberfragen. Spätestens im Vorstellungsgespräch wird man mit allerlei Fragen konfrontiert, bei denen man sich nicht sicher ist, ob man sie überhaupt oder wahrheitsgemäß beantworten muss oder nicht. Bisweilen muss man auch Seiten lange Personalfragebögen ausfüllen und fühlt sich regelrecht gescannt. Tatsächlich hat der Arbeitgeber kein unbegrenztes Fragerecht.

Welche Fragen sind zulässig und welche nicht?



Vor dem Arbeitsvertrag sind Arbeitgeberfragen zulässig, an deren Klärung der Arbeitgeber im Hinblick auf die zukünftige Tätigkeit des zukünftigen Mitarbeiters ein berechtigtes Interesse hat. Das sind regelmäßig solche Fragen, welche die fachliche Kenntnis sowie die Berufserfahrung, den beruflichen Werdegang und auch vorangegangene Arbeitgeber sowie Aufgabengebiete betreffen.

Unzulässig sind Fragen, die für die Ausübung der zukünftigen Tätigkeit nicht relevant sind. Insbesondere wird das im Grundgesetz verankerte Persönlichkeitsrecht des Bewerbers bei Fragen verletzt, die weit in die Privatsphäre vordringen, ohne einen Bezug zum neuen Arbeitsplatz und zur neuen Tätigkeit zu haben. Dazu gehören Fragen nach einer möglichen Schwangerschaft oder einem Kinderwunsch ebenso wie Fragen nach einer Partei- oder Religionszugehörigkeit und der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft. Fragen nach möglichen Krankheiten muss ein Bewerber nur dann beantworten, wenn er damit die Gesundheit anderer gefährden würde.





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