
Bisweilen kann es vorkommen, dass Arbeitnehmer ohne
Arbeitsvertrag arbeiten. Ein Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich formuliert und unterschrieben sein, um wirksam zu werden. Manchmal werden Absprachen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber lediglich mündlich getroffen.
Doch auch ein mündlicher Arbeitsvertrag verpflichtet die Parteien zu den sich aus dem Arbeitsvertrag ergebenden Haupt- und Nebenpflichten. Spätestens bei Auftreten von arbeitsrechtlichen Problemen fragt man sich insbesondere als Arbeitnehmer, welche Konsequenzen das Arbeiten ohne Arbeitsvertrag hat.
Gleichwertigkeit von schriftlichem und mündlichem Arbeitsvertrag
Arbeiten ohne Arbeitsvertrag führt manchmal zu Unklarheiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die tatsächlichen Rechte und Pflichten. Zunächst gilt das zwischen den Parteien Vereinbarte. Alle darüber hinaus gehenden Rechte und Pflichten sind im Arbeitsrecht geregelt.
Allem übergeordnet ist das Tarifrecht, sofern es für den betreffenden Arbeitnehmer Gültigkeit hat. Einer der Hauptleistungspflichten des Arbeitgebers aus dem Arbeitsvertrag ist beispielsweise die Lohn- oder Gehaltszahlung an den Arbeitnehmer. Weigert sich der Arbeitgeber, kann der Arbeitnehmer diese auch bei einem mündlichen Arbeitsvertrag im schlimmsten Fall vor Gericht einklagen. Wünscht der Arbeitnehmer einen schriftlichen Arbeitsvertrag und wird ihm dieser vom Arbeitgeber verweigert, hat er die Möglichkeit, seinen Anspruch vor dem Arbeitsgericht einzuklagen. Um das Arbeitsverhältnis nicht dauerhaft zu trüben, sollte man in jedem Fall als milderes Mittel das persönliche Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen.