
Ein 400-Euro-Job wird auch als geringfügig entlohnte Beschäftigung oder als Minijob bezeichnet. Kennzeichen eines 400 Euro-Jobs sind seine geringe Bezahlung, die häufig geringe Stundenzahl und die Tatsache, dass der geringfügig Beschäftigte nicht sozialversicherungspflichtig ist.
Für die Arbeitnehmer fallen also keinerlei Steuer- und Sozialabgaben an, sodass der Bruttoarbeitslohn der Höhe des Nettolohns entspricht. Anderes gilt für den Arbeitgeber, der seit Juli 2006 für einen 400-Euro-Job Steuern und Sozialabgaben in Höhe von ungefähr 30 Prozent entrichten muss. Darin enthalten sind Abgaben an die Renten- und Krankenversicherung sowie eine Pauschalsteuer.
Die Errechnung der Stundenzahl bei einem 400-Euro-Job
Die ehemals bestehende Obergrenze von 15 Stunden pro Woche bei einem 400-Euro-Job wurde gestrichen. Theoretisch dürfen 400-Euro-Jobber also sogar auch in Vollzeit beschäftigt werden. Die Stundenzahl bei einem 400-Euro-Job kann auf Grundlage einer Vollanstellung beim gleichen Unternehmen indes exakt berechnet werden.
Ausgangspunkt ist das Vollzeitgehalt unter Einberechnung von Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Der prozentuale Anteil von 400 Euro am Gesamteinkommen wird auf das Verhältnis Gesamtstundenzahl und Stundenzahl beim 400-Euro-Job umgerechnet. Für Privathaushalte gelten andere Regeln. Dort spricht man von einem Minijob, wenn die ausgeübte Tätigkeit normalerweise von Familienangehörigen übernommen wird, wobei es sich regelmäßig um Reinigungs- oder auch Gartenarbeiten handelt. Anders als im gewerblichen Bereich zahlt hier der Arbeitgeber niedrigere Sozialversicherungsbeiträge.