Gibt es bei einem 400-Euro-Job einen Urlaubsanspruch?

Der Name 400 Euro-Job bezeichnet eine geringfügige Beschäftigung, deren monatliche Verdienstgrenze 400 Euro beträgt. Insoweit hat ein Minijob andere Konditionen als beispielsweise ein unbefristeter Arbeitsvertrag. Das geringfügige Beschäftigungsverhältnis ist für den Arbeitnehmer frei von Steuern und Sozialabgaben.

Der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers ist in der Hauptsache im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt, das in gleicher Weise für den Urlaubsanspruch eines 400 Euro-Jobs gilt. Von den gesetzlichen Vorschriften kann allerdings abgewichen werden, wenn die Bestimmungen im Tarifvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Individualarbeitsvertrag sich für den Arbeitnehmer günstiger auswirken, er also durch sie einen höheren Urlaubsanspruch hat.

Die Berechnung des Urlaubsanspruchs bei einem 400-Euro-Job



Der in § 3 BUrlG geregelte Urlaubsanspruch beträgt bei einer 5-Tage-Woche mindestens 20 Tage. Die Zahl der Urlaubstage ist unabhängig von der Zahl der täglich geleisteten Arbeitsstunden. Insoweit haben auch Inhaber eines 400 Euro-Jobs einen Urlaubsanspruch.

Allerdings arbeiten geringfügig Beschäftigte aufgrund der niedrigen Stundenzahl zumeist nur an einigen Tagen in der Woche. Aus diesem Grund gibt es eine Berechnungsformel, die jedoch nicht rechtlich bindend ist. Sie lautet: Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage des geringfügig Beschäftigten / 5 x 20 = Urlaubstage. Allerdings dürfen die auf diese Weise errechneten Urlaubstage nicht auf die arbeitsfreien Tage des Arbeitnehmers gelegt werden.





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