
Die
Arbeitszeit ist im
Arbeitsvertrag geregelt oder richtet sich unter Mitwirkung eines vorhandenen Betriebsrates nach der in einem Betrieb üblichen Arbeitszeit.
Darüber hinaus gibt es im Arbeitszeitgesetz auch gesetzliche Einschränkungen, welche die tägliche Arbeitszeit, aber auch darüber hinaus Pausen und Ruhephasen betreffen. Getreu dem Motto "wer arbeitet, muss auch ruhen" schreibt das Arbeitszeitgesetz im Voraus feststehende Ruhepausen während der Arbeitszeit vor, sofern die Ruhepausen nicht im Arbeitsvertrag festgeschrieben sind.
Ruhepausen und ihre minimale oder maximale Dauer
Wer mehr als 6 Stunden und bis zu 9 Stunden pro Tag arbeitet, hat einen gesetzlichen Pausenanspruch von mindestens 30 Minuten. Wer darüber hinaus bis zu 10 Stunden pro Tag arbeitet, muss laut Arbeitszeitgesetz oder Arbeitsvertrag Ruhepausen von mindestens 45 Minuten einlegen. Es ist erlaubt, die Pausen in Zeitabschnitte aufzuteilen, die jedoch jeweils mindestens 15 Minuten betragen müssen.
Grundsätzlich gilt, dass ein Arbeitnehmer pro Tag niemals länger als 6 Stunden am Stück arbeiten darf. Der Gesetzgeber kümmert sich auch um die Zeit nach der Arbeit. Er verlangt, dass ein Arbeitnehmer nach getaner Arbeit mindestens 11 Stunden ununterbrochen ruhen muss. Grundsätzlich nicht beschäftigt werden darf ein Arbeitnehmer an Feiertagen und Sonntagen, wobei es für verschiedene Branchen Ausnahmeregelungen gibt.