
Im Gesetz findet sich keine Regelung darüber, ob ein Arbeitgeber Überstunden bezahlen muss und wenn ja, in welcher Höhe. Bestimmungen über Überstunden sind im
Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag enthalten.
Die meisten Arbeitsverträge enthalten eine pauschale Überstundenabgeltung, die besagt, dass alle anfallenden Überstunden mit der monatlichen Gehaltszahlung ausgeglichen sind. Tatsächlich sind im Arbeitsvertrag die Arbeitszeit sowie die monatliche Vergütung exakt geregelt. Das bedeutet, dass darüber hinaus geleistete Überstunden anteilig zu vergüten sind oder durch Freizeit abgegolten werden können.
Überstunden und Arbeitsvertrag: Urteil des Bundesarbeitsgerichts
Insbesondere der Nachweis von Überstunden erweist sich als Problem, denn nicht überall gibt es elektronische Zeiterfassungssysteme. Aus Beweisgründen ist es wichtig, sich die geleisteten Überstunden quittieren zu lassen. Regelmäßig kommt es vor, dass sich eine Vielzahl an Überstunden über Monate ansammelt. Beansprucht der Arbeitnehmer deren Vergütung, kann sich mancher Arbeitgeber nicht mehr erinnern.
Bislang gab es in einem Arbeitsvertrag nicht nur für Überstunden die sogenannte Ausschlussklausel, nach der gegenseitige Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag innerhalb von drei Monaten nach Entstehen geltend gemacht werden müssen. Bezogen auf die Überstunden bedeutet das, dass diese nach Ende der Dreimonatsfrist verfallen. Diese Frist wurde vom Bundesarbeitsgericht (BAG) jedoch zugunsten der Arbeitnehmer aufgehoben, da sie zu kurz sei und ihn unangemessen benachteilige.