Wann hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Korrekturen im Arbeitszeugnis?

Dass sich im Arbeitszeugnis ein Fehler einschleicht, ist schnell passiert. Der Name könnte falsch geschrieben sein oder man wurde versehentlich einer falschen Aufgabe zugeordnet. Das allein ist schon schwerwiegend, da ein zukünftiger Arbeitgeber diesem Arbeitszeugnis ohne Korrekturen nicht alle Informationen entnehmen kann, die er benötigt.

Noch schlimmer wird es, wenn in den Formulierungen plötzlich ein wichtiges Wort fehlt, durch das eine sehr gute Note plötzlich zu einer eher schlechten wird. Als Mitarbeiter, der das Unternehmen verlässt, hat man deshalb den Anspruch darauf, dass am Arbeitszeugnis Korrekturen vorgenommen werden müssen.

Die Fristen für Arbeitszeugnis Korrekturen sind straff



Nicht immer fällt einem sofort auf, dass sich im Zeugnis Fehler eingeschlichen haben und damit im Arbeitszeugnis Korrekturen notwendig wären. Zwar sollte man Fehler so schnell wie möglich korrigieren lassen, aber das Gesetz lässt einem trotzdem drei Jahre Zeit. Erst, wenn diese Frist abgelaufen ist, hat man keinen Anspruch mehr darauf, dass im Arbeitszeugnis Korrekturen vorgenommen werden.

Es kann allerdings auch passieren, dass die Frist aus irgendeinem Grund schon früher abläuft. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Unternehmen nicht mehr existiert. Auch, wenn es aus irgendwelchen Gründen nicht mehr möglich ist, ein wahrheitsgemäßes Zeugnis auszustellen, entfällt das Recht auf eine Korrektur des Zeugnisses.





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