Was darf nicht in einem Arbeitszeugnis stehen?

Gerade bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist es wichtig, dass man trotz persönlicher Schwierigkeiten mit dem Vorgesetzten fair beurteilt wird. Es gibt deshalb genaue Regelungen, was nicht im Arbeitszeugnis stehen darf.

Das betrifft grundsätzlich erst einmal alle negativen Formulierungen. Das Arbeitszeugnis muss immer positiv formuliert sein, damit der ehemalige Arbeitgeber einem durch seine Ausdrucksweise keine Steine in den Weg legen kann. Während bestimmte Informationen wie der Tätigkeitsbereich auf jeden Fall enthalten sein müssen, gibt es aber auch persönliche Informationen, die nicht im Arbeitszeugnis stehen dürfen.

Diese Dinge dürfen nicht im Arbeitszeugnis stehen



Es gibt weitere Dinge, die nicht im Arbeitszeugnis stehen dürfen, weil sie mit der Arbeit selbst, die man wahrgenommen hat, nichts zu tun hatten. Dazu gehören zum Beispiel Informationen darüber, ob man Mitglied im Betriebsrat oder in der Gewerkschaft war oder ob man das Unternehmen für den Mutterschutz oder die Elternzeit verlässt.

Auch persönliche Informationen wie die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei, der Gesundheitszustand, besondere Erkrankungen und Behinderungen dürfen nicht im Arbeitszeugnis erwähnt werden. Wettbewerbsverbote, die Teilnahme an Streiks oder sogar Aussperrungen haben ebenfalls nichts im Zeugnis verloren. Das gilt im Übrigen auch für Straftaten, sofern diese nicht unmittelbar mit der eigenen Stelle zu tun hatten.





Ratgeber

In unserem Ratgeber erfahren Sie alles rund um die verschiedenen Themengebiete. Der Ratgeber ist zur optimalen Übersicht und für schnellen Zugriff alphabetisch aufgebaut.
zuRecht.de