
Grundsätzlich unterscheidet man zwei Zeugnisarten: das gewöhnliche
Arbeitszeugnis und das qualifizierte. Während das gewöhnliche Zeugnis darüber informiert, welche Tätigkeiten man im Unternehmen ausgeübt hat, enthält das qualifizierte Arbeitszeugnis eine Note wie in der Schule. Statt Zahlen werden hier aber Formulierungen verwendet, aus denen sich die Arbeitszeugnis-Note ableiten lässt.
Das ist nicht immer einfach, denn grundsätzlich klingen alle Formulierungen auf den ersten Blick positiv. Vorsicht ist geboten: Lobt das Zeugnis zum Beispiel, dass man sich im Beruf bemüht hätte, klingt das zwar gut. Es bedeutet aber auch, dass man in seinen Bemühungen eher schlecht war. Die Arbeitszeugnis-Note wäre in diesem Fall nicht positiv.
Der rechtliche Rahmen für die Arbeitszeugnis-Note
Das qualifizierte Arbeitszeugnis muss von jemandem ausgestellt werden, der die Leistungen des zu Beurteilenden auch wirklich bewerten kann. Selbstverständlich muss derjenige, der die Arbeitszeugnis-Note festlegt, auch bei der Wahrheit bleiben und darf keine Dinge bemängeln, die es während der Arbeitszeit nicht zu bemängeln gab.
Eine weitere Pflicht ist es, das Zeugnis wohlwollend, also nicht negativ, zu formulieren, denn der weitere berufliche Werdegang soll durch das Zeugnis nicht erschwert werden. Zuletzt muss das Arbeitszeugnis außerdem vollständig sein. Es dürfen also keine Informationen fehlen, die ein zukünftiger Arbeitgeber erwartet.