Wer hat Anspruch auf BAföG?

Wer in jungen Jahren den richtigen Ausbildungsweg wählt, kann in der Zukunft auf ein solides Wissen setzen. Das BAföG ermöglicht einem großen Kreis von Förderungsberechtigen eine vollfinanzierte Ausbildung. Bereits als Schüler kann man BAföG-Leistungen in Anspruch nehmen. Die BAföG-Leistung für Schüler wird für den Besuch an einer weiterbildenden Schule gewährt und muss auch nicht zurückgezahlt werden. Die BAföG-Leistung, die man für ein Studium erhält, muss teilweise zurückgezahlt werden. Es sollte beachtet werden, dass es für den Bezug von BAföG eine Altersgrenze gibt.

BAföG-Förderung und obere Altersgrenze



Hinsichtlich der Altersgrenze ist BAföG in erster Linie für Jugendliche und junge Erwachsene gedacht. Die BAföG-Leistung kann nur dann genehmigt und in Anspruch genommen werden, wenn bei Beginn der Ausbildung das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet ist. Das neue BAföG, das 2010 in Kraft getreten ist, ermöglicht es Erwachsenen, die einen Masterstudiengang absolvieren, ebenfalls ohne Rücksicht auf die Altersgrenze BAföG-Leistung in Anspruch zu nehmen. Die Altersgrenze für BAföG-Förderung wurde durch das neue Gesetz hochgesetzt. Wer zu Beginn des Masterstudiengangs noch nicht das 35. Lebensjahr vollendet hat, kann auf finanzielle staatliche Unterstützung bauen.

Für Auszubildende des zweiten Bildungsweges gelten Ausnahmen. Diese Regel trifft ebenso nicht auf Auszubildende zu, die Kinder unter zehn Jahren haben. Ganz bewusst sieht das BAföG eine Altersgrenze vor, um somit die jugendpolitische Zielsetzung des Gesetzes zu unterstreichen.





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