
Wer für ein Studium, eine schulische Ausbildung oder für ein Praktikum im Ausland eine Ausbildungsförderung nach dem
BAföG beantragen möchte, sollte sich vor Antragstellung über die Voraussetzungen für die Gewährung von BAföG-Leistungen informieren. Das zuständige BAföG-Amt für die Förderung von Studenten im Inland ist das jeweilige Studentenwerk der Hochschule, an der die Einschreibung erfolgt ist bzw. erfolgen wird.
Bei einer schulischen Ausbildung im Inland wird der BAföG-Antrag bei den zuständigen Kreisämtern für Ausbildungsförderung gestellt. Dies gilt ebenso für kreisfreie Städte. Wer einen Besuch an einem Abendgymnasium, Kolleg, an einer höheren Fachschule oder Akademie plant und eine Ausbildungsförderung beantragen möchte, stellt seinen BAföG-Antrag beim örtlichen Amt für Ausbildungsförderung. Hierbei muss beachtet werden, dass sich das Amt auch im Bezirk der Ausbildungsstätte befindet. Der schriftliche BAföG-Antrag sollte grundsätzlich dann gestellt werden, wenn der Ausbildungsort bekannt ist, da somit auch die Zuständigkeit des jeweiligen Amtes festgelegt wird. Alle erforderlichen Antragsformulare sind auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung erhältlich.
BAföG-Antrag und Ausbildung im Ausland
Wer ein Studium, eine schulische Ausbildung oder ein Praktikum im
Ausland anstrebt, stellt seinen BAföG-Antrag bei den zentralen Auslandsämtern in Deutschland. Je nach Zielland sind unterschiedliche Auslandsämter zuständig. Dies gilt für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende.