
Das
BAföG ermöglicht nicht nur eine Förderung der Auszubildenden im Inland, sondern in vielen Fällen können BAföG-Leistungen für einen Ausbildungsaufenthalt im Ausland gewährt werden. Schülerinnen und Schüler an Gymnasien und Gesamtschulen, die ein Schuljahr im Ausland planen, können von staatlichen BAföG-Leistungen profitieren. Ein Ausbildungsaufenthalt im Ausland ist eine persönliche Bereicherung und Schülerinnen sowie Schüler erhalten zudem BAföG-Leistungen als Vollzuschuss. Dies bedeutet, dass keinerlei
Rückzahlungen erfolgen müssen.
Auch Schülerinnen und Schüler an Fach- oder Fachoberschulen mit einer Mindestschulbesuchszeit von 2 Jahren haben ebenso einen Anspruch auf BAföG-Leistungen für einen Ausbildungsaufenthalt. Insbesondere für Studentinnen und Studenten, die eine Fremdsprache studieren, ist ein Studiensemester im Ausland unabdingbar. Das BAföG ermöglicht Studentinnen und Studenten einen Aufenthalt im Ausland. Oft sind derartige Vorhaben mit großen Kosten verbunden, sodass auch hier der sozial- und bildungspolitische Charakter des Gesetztes deutlich wird.
BAföG-Leistungen im Ausland: Wichtig ist eine rechtzeitige Antragstellung
Da für viele Auszubildende der Aufenthalt im Ausland eine wichtige Erfahrung darstellt, sollte man rechtzeitig die notwendigen Vorbereitungen treffen, sodass die Antragsbearbeitung reibungslos erfolgen kann. Um BAföG-Leistungen für den Studienaufenthalt im Ausland zu erhalten, sollte der Antrag mindestens 6 Monate vor dem geplanten Aufenthalt gestellt werden. Studiengebühren werden maximal für den Zeitraum von einem Jahr geleistet.