Bafög trotz vermögender Eltern – ist das möglich?

Auszubildende, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten können, haben prinzipiell keinen Anspruch auf BAföG-Leistungen. Stets angerechnet wird das eigene Vermögen und Einkommen, das Einkommen des Ehegatten bzw. der Ehegattin, der eingetragenen Lebenspartnerin bzw. des Lebenspartners sowie das Einkommen der Eltern. Das vornehmliche Ziel des BAföG ist es, jungen Menschen aus einkommensschwächeren Familien eine qualifizierte Berufsausbildung zu ermöglichen. In gewissen Fällen besteht jedoch ein BAföG-Anspruch, obwohl die eigene Familie vermögend ist. Wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, können BAföG-Leistungen unabhängig von der finanziellen Situation der eigenen Familie gewährt werden.

Ausnahmefälle und elternunabhängige BAföG-Leistungen



Im Falle eines vermögenden Elternhauses können BAföG-Leistungen nur in Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden, sodass die Grundsätze der familienabhängigen Förderung nicht angewendet werden. Elternunabhängige BAföG-Leistungen können beantragt werden, wenn Auszubildende ein Abendgymnasium oder Kolleg besuchen. Weiterhin muss das 30. Lebensjahr bei Ausbildungsbeginn vollendet sein und nach dem 18. Lebensjahr wird eine Erwerbstätigkeit von fünf Jahren vorausgesetzt. Elternunabhängige BAföG-Leistungen können ebenso in Anspruch genommen werden, wenn bereits eine dreijährige berufsqualifizierende Ausbildung erfolgt ist und man drei Jahre erwerbstätig war. Sollte die berufsqualifizierende Ausbildung weniger als drei Jahre angedauert haben, so muss die Zeit der Erwerbstätigkeit entsprechend höher sein, um auch von elternunabhängigen BAföG-Leistungen profitieren zu können.





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