Ratgeber
In unserem Ratgeber erfahren Sie alles rund um die verschiedenen Themengebiete. Der Ratgeber ist zur optimalen Übersicht und für schnellen Zugriff alphabetisch aufgebaut.
Auszubildende, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten können, haben prinzipiell keinen Anspruch auf BAföG-Leistungen. Stets angerechnet wird das eigene Vermögen und Einkommen, das Einkommen des Ehegatten bzw. der Ehegattin, der eingetragenen Lebenspartnerin bzw. des Lebenspartners sowie das Einkommen der Eltern. Das vornehmliche Ziel des BAföG ist es, jungen Menschen aus einkommensschwächeren Familien eine qualifizierte Berufsausbildung zu ermöglichen. In gewissen Fällen besteht jedoch ein BAföG-Anspruch, obwohl die eigene Familie vermögend ist. Wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, können BAföG-Leistungen unabhängig von der finanziellen Situation der eigenen Familie gewährt werden.