Ratgeber
In unserem Ratgeber erfahren Sie alles rund um die verschiedenen Themengebiete. Der Ratgeber ist zur optimalen Übersicht und für schnellen Zugriff alphabetisch aufgebaut.
Sollte man in der Regelstudienzeit das Studienziel nicht erreichen, kann man in bestimmten Ausnahmefällen eine Verlängerung der BAföG-Leistung beantragen. In einigen Fällen entscheiden sich Studentinnen oder Studenten für einen Studienabbruch und erhalten somit keine weiteren BAföG-Leistungen. Sollte es zu einem Studienabbruch kommen und die geförderte Person entscheidet sich für eine andere Ausbildung, müssen wichtige Kriterien gewährleistet sein, um weiterhin von BAföG-Leistungen profitieren zu können. Die BAföG-Leistung für eine neue Ausbildung kann genehmigt werden, wenn der Studienabbruch oder ein Fachwechsel aus einem wichtigen und unabweisbaren Grund erfolgt ist. Liegt ein wichtiger Grund vor, muss der Fachwechsel bis zum Beginn des vierten Fachsemesters erfolgen. Sollte ein unabweisbarer Grund vorlegen, besteht keine zeitliche Begrenzung.