Was passiert nach einem Studienabbruch?

Sollte man in der Regelstudienzeit das Studienziel nicht erreichen, kann man in bestimmten Ausnahmefällen eine Verlängerung der BAföG-Leistung beantragen. In einigen Fällen entscheiden sich Studentinnen oder Studenten für einen Studienabbruch und erhalten somit keine weiteren BAföG-Leistungen. Sollte es zu einem Studienabbruch kommen und die geförderte Person entscheidet sich für eine andere Ausbildung, müssen wichtige Kriterien gewährleistet sein, um weiterhin von BAföG-Leistungen profitieren zu können. Die BAföG-Leistung für eine neue Ausbildung kann genehmigt werden, wenn der Studienabbruch oder ein Fachwechsel aus einem wichtigen und unabweisbaren Grund erfolgt ist. Liegt ein wichtiger Grund vor, muss der Fachwechsel bis zum Beginn des vierten Fachsemesters erfolgen. Sollte ein unabweisbarer Grund vorlegen, besteht keine zeitliche Begrenzung.

Wichtige und unabweisbare Gründe für einen Studienabbruch bei Erhalt von BAföG-Leistungen



Wer nach einem Studienabbruch eine neue Ausbildung anstrebt, muss Gründe vorbringen, um weiterhin von BAföG-Leistungen profitieren zu können. Ein wichtiger Grund für einen Studienabbruch kann ein Mangel an Eignung sein. Auch ein Neigungswandel wird als wichtiger Grund bei einem Studienabbruch anerkannt. Ein Studienabbruch aus unabweisbarem Grund liegt vor, wenn eine Auswahl zwischen der Fortführung der augenblicklichen Ausbildung und ihrem Abbruch oder Wechsel nicht vorhanden ist. Konkrete unabweisbare Gründe für einen Studienabbruch bei Bezug von BAföG-Leistungen können eine aufgekommene Behinderung oder Allergie sein.





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