Ratgeber
In unserem Ratgeber erfahren Sie alles rund um die verschiedenen Themengebiete. Der Ratgeber ist zur optimalen Übersicht und für schnellen Zugriff alphabetisch aufgebaut.
Wer BAföG-Leistungen in Anspruch nimmt, wird sich in ferner Zukunft auch mit der Rückzahlung des zinslosen Staatsdarlehens beschäftigen müssen. Das BAföG ist so gestaltet, dass man sich während der Ausbildungsphase darüber keine Gedanken machen muss. Grundsätzlich werden bei der Förderung zwischen Auszubildenden an höheren Fachschulen und Akademien, Studierenden und Schülerinnen und Schülern unterschieden. Während Studierende und Auszubildende an höheren Fachschulen und Akademien ein klares Berufsziel ansteuern, streben Schülerinnen und Schüler einen Schulabschluss an. Aus diesem Grund erhalten Schülerinnen und Schüler die BAföG-Leistung als Vollzuschuss, sodass keinerlei Verpflichtung zur Rückzahlung besteht.