
Wird ein Fahrzeug in ein Verkehrsdelikt verwickelt, ist grundsätzlich der Fahrer für die Folgen verantwortlich.
Am einfachsten gestaltet sich die Identifizierung bei Unfällen durch Hinzuziehung der Polizei. Diese nimmt den Unfall inklusive der beteiligten Personen auf, die alle dafür den Personalausweis vorlegen müssen, bei den Fahrern ergänzt um Führerschein und Fahrzeugpapiere.
Ebenfalls einfach ist mit den heutigen Blitzanlagen die Erkennung eines Fahrers bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die Fotos sind inzwischen so scharf, dass eine Verwechslung mit einer anderen Person so gut wie ausgeschlossen werden kann. Der Bußgeldbescheid wird dem Halter zugeschickt, dieser trägt den Fahrer, sofern er es nicht selbst war, ein, und sendet den Bescheid mit den korrigierten Daten an die ausstellende Behörde zurück. Der Bußgeldbescheid wird hinsichtlich des
Bußgeldes auf die angegebene Person umgeschrieben und diese wird zur Verantwortung gezogen.
Bußgeld bei unbekanntem Fahrer
Im Gegensatz zur Vergangenheit ist es heute nicht mehr möglich, durch die Behauptung, es sei nicht bekannt, wer der Fahrzeugführer war, um die Zahlung eines Bußgeldes herumzukommen. Ist der Fahrer nicht identifizierbar, wird der Halter des Fahrzeuges zur Verantwortung gezogen. Häufen sich die Fälle bei einem Einzelnen, kann dieser, ähnlich wie bei Firmen in einem solchem Fall, von der Bußgeldstelle zur Führung eines Fahrtenbuchs verpflichtet werden.