Haftet ein Ehepartner für die Schulden des anderen?

Grundsätzlich heißt es bei einer Ehe, dass man Güter und Vermögen miteinander teilt. Der logische Schluss ist, dass auch Schulden gemeinsam von beiden Partnern getragen werden müssen. Das ist allerdings nicht korrekt, denn die Ehegattenhaftung ist klar definiert und greift nur in bestimmten Fällen. Hat der Ehegatte schon vor der Hochzeit Schulden, so werden diese sich nicht automatisch auf den Partner übertragen. Man selbst bleibt in diesem Zusammenhang schuldenfrei und kann diese natürlich auch nicht erben oder bei der Scheidung zugeteilt bekommen. Es gibt deshalb aus Sicht der Ehegattenhaftung keine Notwendigkeit, eine Gütertrennung oder Ähnliches für die Eheschließung zu vereinbaren.

In diesen Fällen tritt die Ehegattenhaftung ein



Damit die Ehegattenhaftung greifen kann, muss man mit seiner Unterschrift bestätigen, dass man die Schulden annimmt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn man gemeinsam einen Kredit für ein Haus aufnimmt. Nur, wenn man den Vertrag selbst unterzeichnet, ist man auch für die Schuldenlast verantwortlich. Eine Ausnahme gibt es bei der Ehegattenhaftung in der Schlüsselgewalt. Darunter versteht man ein Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs. Das bedeutet, dass der Partner kleinere Anschaffungen auch ohne Unterschrift des Gatten tätigen kann.






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