Ratgeber
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Eine der wichtigsten Voraussetzungen, um in Deutschland heiraten zu dürfen, ist die Ehemündigkeit. Grundsätzlich wird man aus rechtlicher Perspektive als mündig betrachtet, wenn man das 18. Lebensjahr erreicht hat und vor dem deutschen Gesetz volljährig ist. Das war allerdings nicht immer so. Noch bis 1976 mussten Männer mindestens 21 Jahre alt sein, um zu heiraten, während Frauen schon mit 16 Jahren die Ehemündigkeit erreicht hatten. Das Mindestalter von 16 Jahren spielt auch heute noch eine wichtige Rolle. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, kann die Ehemündigkeit herabgesetzt werden. Dazu muss entweder einer der Verlobten bereits volljährig sein oder das Familiengericht muss eine Befreiung von der Volljährigkeit erteilen. Das geschieht, wenn Mädchen schwanger werden und das Kind nicht ledig austragen wollen.