Wann sollte man einen Ehevertrag schließen?

Vor einer Eheschließung sollte man sich Gedanken über einen Ehevertrag machen. Viele Paare empfinden es als unromantisch, denn schließlich möchte man doch den Rest seines Lebens miteinander verbringen. Dennoch sollte man im Vorfeld regeln, wie im Falle einer Scheidung die Aufteilung des gemeinsamen und des eigenen Vermögens, Besitzes und Unterhaltes vorgenommen werden soll. Der Ehevertrag muss im Beisein eines Notars erstellt werden, der den Vertrag nicht nur auf seine Formalien überprüft, sondern ihn auch beurkundet. Ein Ehevertrag, der ohne Notar erstellt wurde, wäre im Streitfall ungültig.

Der Ehevertrag: Wann macht er Sinn und wann nicht?



Heiratet man, so bildet man in der Regel eine sogenannte Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Das angehäufte Vermögen während der Ehe wird zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Eigentum, das man schon vorher hatte, bleibt dabei unberührt. Erbt man beispielsweise vor der Hochzeit ein Haus, bleibt man auch nach der Scheidung alleiniger Besitzer. Erbt man es hingegen während der Ehe, hat der Ehepartner ebenfalls Anspruch darauf. Mit einem Ehevertrag kann man solche Ansprüche ausschließen. Dasselbe kann man zum Beispiel machen, wenn man alleine eine erfolgreiche Firma gründet, an welcher der Ehepartner keinen Anteil haben soll.





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