Ratgeber
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Vor einer Eheschließung sollte man sich Gedanken über einen Ehevertrag machen. Viele Paare empfinden es als unromantisch, denn schließlich möchte man doch den Rest seines Lebens miteinander verbringen. Dennoch sollte man im Vorfeld regeln, wie im Falle einer Scheidung die Aufteilung des gemeinsamen und des eigenen Vermögens, Besitzes und Unterhaltes vorgenommen werden soll. Der Ehevertrag muss im Beisein eines Notars erstellt werden, der den Vertrag nicht nur auf seine Formalien überprüft, sondern ihn auch beurkundet. Ein Ehevertrag, der ohne Notar erstellt wurde, wäre im Streitfall ungültig.