Welche Rechte hat man als Ehepartner im Todesfall?

Damit ein Mensch nach dem Tod seines Ehepartners nicht vollkommen mittellos dasteht, regelt das Erbrecht, wie viel der Witwe bzw. dem Witwer vom Vermögen des Partners zusteht. Ein Viertel bis die Hälfte des Vermögens steht dem Ehegatten je nach Anzahl der Familienmitglieder auf jeden Fall zu.

Berücksichtigt werden dabei Bargeld, Immobilien und andere Wertanlagen. Wäre man nicht miteinander verheiratet, stünde einem nach dem Erbrecht überhaupt nichts zu. Dann würden die Kinder und andere Verwandte das ganze Erbe untereinander aufteilen. Die Eheschließung sorgt also dafür, dass man auch als Nicht-Blutsverwandter Berücksichtigung in der Erbfolgeregelung findet. So wird auch selbst angehäuftes und mit dem Partner geteiltes Vermögen vor der Vererbung geschützt.

Sonderregelungen im Erbrecht



Wurden während der Ehe Vereinbarungen getroffen, kann das Erbrecht auch eine andere Aufteilung des Vermögens vorsehen. Wurde Gütertrennung vereinbart, erhält der Ehepartner nach dem Tod des Partners immer die Hälfte des Vermögens; der Rest des Erbes wird zu gleichen Teilen unter den Kindern aufgeteilt. Bei einer Zugewinngemeinschaft hingegen wird das Erbe des Hinterbliebenen pauschal um 1/4 erhöht. Der Rest wird an Angehörige verteilt. Wer andere Regelungen treffen möchte, um den Ehegatten zu versorgen, der sollte sich frühzeitig Gedanken über ein Testament machen, welches die Vermögensfragen regelt.





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